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Österreichische Bürgerkunde
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XLV. Der Verkehr. 207 Die Entstehung von volkswirtschaftlich erwünschten Privatbahnen wird vom Staate und den beteiligten Selbstverwaltungskörpern, insbesondere den Ländern, auf mannigfache Weise gefördert. Die wichtigsten Mittel hiezu sind die Ertrags- garantie, die Übernahme von Aktien und die Gewährung von Darlehen (Eisen- bahnsubventionen). Um die Kapitalsbeschaffung zu erleichtern, w^urde • den Unternehmungen früher zumeist ein gewisser Reinertrag garantiert. Die üblen Erfahrungen, die man mit diesem System gemacht hat, veranlaßten den Übergang zur sogenannten beschränkten Ertragsgarantie. Sie besteht darin, daß die Garantie auf die Verzinsung jenes Teiles des Kapitales beschränkt bleibt, die durch Prioritäts- aktien oder Prioritätsobligationen^) aufgebracht wird, während der Rest an der Garantie nicht teilnimmt; dadurch werden die Unternehmer zur Sparsamkeit beim Bau und Betrieb veranlaßt. Die etwa geleisteten Garantievorschüsse bilden in der Regel ein Darlehen an die Unternehmung, das bei besserem Erträgnis zurück- zuzahlen ist. Die Errichtung von Lokalbahnen wird seitens der daran interessierten Selbstverwaltungskörper in der Regel durch Übernahme von Aktien oder Ge- währung von Darlehen gefördert. Bau und Betrieb der Eisenbahnen sind überwiegend technische, die Eisen- bahntarife überwiegend wirtschaftliche Angelegenheiten. In allen diesen Hinsichten stehen auch die Privatbahnen unter staatlicher Aufsicht ; die weitgehende Einfluß- nahme, die sich der Staat auf die Tarife vorbehalten hat, wird als Tarifhoheit bezeichnet. Die Sicherheit und Ordnung des Betriebes wird durch das Eisenbahn- betriebsreglement aufrecht erhalten, welches die Eisenbahnorgane auch mit den dazu erforderlichen obrigkeitlichen Befugnissen ausstattet. Es gilt in gleicher Weise auch für Ungarn; die Bestimmungen über den internationalen Frachten- verkehr sind von den daran hauptsächlich beteiligten Staaten des europäischen Kontinents vereinbart worden. Es kann hier nicht unsere Aufgabe sein, das Eisenbahnnetz derösterreichisch- ungarischen Monarchie darzustellen und die Bedeutung der einzelnen Linien zu erörtern^). Wir müssen uns darauf beschränken, eine gedrängte Übersicht über die geschichtliche Entwickelung der österreichischen Eisenbahnen und die Aus- bildung des Staatseisenbahnnetzes zu geben. Im Jahre 1836 erhielt die Nordbahn als erste Lokomotiveisenbahn Österreichs ihr Privilegium. In den Vierziger]ahren des vorigen Jahrhunderts ging Österreich zum Staatsbahnsystem über. Fast alle großen Linien gelangten in den Besitz des Staates; aber unter dem Drucke der Finanznot wurden sie um die Mitte der Fünfziger]ahre mit großen Verlusten wieder an Privatunternehmungen veräußert. In den nächsten Jahrzehnten herrschte 1) Das sind solche Aktien, bezw. Schuldverschreibungen, zu deren Verzinsung das Erträgnis zunächst zu verwenden ist. Nur der darnach erübrigende Teil des Erträgnisses kann zur Zahlung einer Dividende für die „Stammaktien" verwendet werden. — ') Stati- stische Angaben über die Länge des Eisenbahnnetzes in den einzelnen Ländern und sein Verhältnis zur Größe und Einwohnerzahl der Länder finden sich in der Tabelle 26 desAnhangs. Ende 1910 war das österreichische Eisenbahnnetz (Haupt- und Lokalbahnen) 22.873km lang. Hieven standen 19.139 km im Staatsbetriebe. In den österreichischen Haupt- imd Lokalbahnen waren 1908 7-8 Milliarden Kronen angelegt; die Bahnen beförderten in diesem Jahre 228 Millionen Personen zusammen über mehr als 7 Milliarden Kilometer und 155 Millionen Tonnen über nahezii 15 Milliarden Tonnenkilometer. Das Eisenbahnnetz ist aus jeder Verkehrskarte zu entnehmen. Vergl. z. B. G. Freytags Verkehrskarte von Österreich-Ungarn. 1911.
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Österreichische Bürgerkunde
Titel
Österreichische Bürgerkunde
Autor
Heinrich Rauchberg
Verlag
Verlag von F. Tempsky
Ort
Wien
Datum
1911
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.4 x 24.0 cm
Seiten
278
Kategorien
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