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Nach 1918
Aus Österreichs Höhe und Niedergang - Eine Lebensschilderung
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— dieser historisch gewordene Ausdruck wurde zum erstenmal an- gewendet — perfektioniert, und man konnte plötzlich nicht rasch genug damit zumAbschluß gelangen. Als Basis nahm man den—auf die 1848er Gesetze sich stützenden— Entwurf Deaks an, der durch seinen berühmt gewordenen Ausspruch: ,,Majestät, jetzt das gleiche, wie vor dem Kriege", Ohr und Sinn des Kaisers, namentlich aber der Kaiserin gewonnen hatte. Letztere trat entgegen ihrer sonstigen Zurückhaltung aus dieser heraus und setzte sich aufs wärmste für die Erfüllung der ungarischen Wünsche ein. Die Ausgleichspunktationen waren ein merkwürdiges Instrument. Sie enthielten einen ausgesprochen bilateralen Vertrag zwischen Österreich und Ungarn, der Österreich zu den weitaus größeren Leistungen verpflichtete. Dabei wurde bezeichnenderweise für Öster- reich eine parlamentarische'Verfassung gefordert, die dann im Mo- mente der Sanktionierung des Ausgleiches tatsächlich auch bestand. Nichtsdestowenigerkam aber das österreichische Parlament gar nicht in die Lage, zu den Punkten dieses Vertrages Stellung zu nehmen. Denn dieser wurde im Dezember 1887 einfach oktroyiert, respektive zur Immatrikulation überwiesen. Dabei ergab sich die gewiß seltene Eigenart, daß die Fassung und Diktion dieses Staatsgrundgesetzes in wichtigen Belangen von dem ungarischen Wortlaut differierte. Aus dem Gesagten ist zu entnehmen, daß dieser Vertrag eigentlich nur zwischen Ungarn, respektive dessen gewählten Vertretern, und dem österreichischen Kaiser, als zu krönendem König von Ungarn, abgeschlossen wurde, woraus später die größten Unzukömmlichkeiten resultierten. Anfänglich ging nur die Opposition, später jedoch auch die Re- gierung selbst von dem Grundsatze aus, daß sie bezüglich wichtigster Dinge, die die ganze Monarchie betrafen — besonders in Fragen der Heeresverwaltung— gar nicht mit der österreichischen Regie- rung, bzw. dem österreichischen Parlament zu verhandeln habe, son- dern ausschließlich nur mit dem gekrönten ungarischen König, der nur so nebenbei auch Kaiser von Österreich ist. Der österreichischen Regierung sollte also nichts anderes erübrigen, als den zwischen den beiden Kompaziszenten (ungarische Krone und ungarische Nation) perfekt gewordenen Pakt zu akzeptieren. Graf Apponyi hatte sonach zweifelsohne recht, ,,Krone und Parla- ment" ganz gleich zu stellen und stets nur von ,,dem einen und dem andern Faktor" zu sprechen. Die Krone hatte ihm hierzu die Be- rechtigung gegeben. Als Vertreter der Krone bei Schaffung der Punktationen fungierte der nach Österreich importierte Graf Beust, der konziliante Minister 500
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Aus Österreichs Höhe und Niedergang Eine Lebensschilderung
Titel
Aus Österreichs Höhe und Niedergang
Untertitel
Eine Lebensschilderung
Autor
Auffenberg von Komarów
Verlag
Drei Masken Verlag München
Ort
München
Datum
1921
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.4 x 21.6 cm
Seiten
536
Kategorien
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