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— dieser historisch gewordene Ausdruck wurde zum erstenmal an-
gewendet — perfektioniert, und man konnte plötzlich nicht rasch
genug damit zumAbschluß gelangen. Als Basis nahm man den—auf
die 1848er Gesetze sich stützenden— Entwurf Deaks an, der durch
seinen berühmt gewordenen Ausspruch: ,,Majestät, jetzt das gleiche,
wie vor dem Kriege", Ohr und Sinn des Kaisers, namentlich aber
der Kaiserin gewonnen hatte. Letztere trat entgegen ihrer sonstigen
Zurückhaltung aus dieser heraus und setzte sich aufs wärmste für
die Erfüllung der ungarischen Wünsche ein.
Die Ausgleichspunktationen waren ein merkwürdiges Instrument.
Sie enthielten einen ausgesprochen bilateralen Vertrag zwischen
Österreich und Ungarn, der Österreich zu den weitaus größeren
Leistungen verpflichtete. Dabei wurde bezeichnenderweise für Öster-
reich eine parlamentarische'Verfassung gefordert, die dann im Mo-
mente der Sanktionierung des Ausgleiches tatsächlich auch bestand.
Nichtsdestowenigerkam aber das österreichische Parlament gar nicht
in die Lage, zu den Punkten dieses Vertrages Stellung zu nehmen.
Denn dieser wurde im Dezember 1887 einfach oktroyiert, respektive
zur Immatrikulation überwiesen. Dabei ergab sich die gewiß seltene
Eigenart, daß die Fassung und Diktion dieses Staatsgrundgesetzes
in wichtigen Belangen von dem ungarischen Wortlaut differierte.
Aus dem Gesagten ist zu entnehmen, daß dieser Vertrag eigentlich
nur zwischen Ungarn, respektive dessen gewählten Vertretern, und
dem österreichischen Kaiser, als zu krönendem König von Ungarn,
abgeschlossen wurde, woraus später die größten Unzukömmlichkeiten
resultierten.
Anfänglich ging nur die Opposition, später jedoch auch die Re-
gierung selbst von dem Grundsatze aus, daß sie bezüglich wichtigster
Dinge, die die ganze Monarchie betrafen — besonders in Fragen
der Heeresverwaltung— gar nicht mit der österreichischen Regie-
rung, bzw. dem österreichischen Parlament zu verhandeln habe, son-
dern ausschließlich nur mit dem gekrönten ungarischen König, der
nur so nebenbei auch Kaiser von Österreich ist. Der österreichischen
Regierung sollte also nichts anderes erübrigen, als den zwischen den
beiden Kompaziszenten (ungarische Krone und ungarische Nation)
perfekt gewordenen Pakt zu akzeptieren.
Graf Apponyi hatte sonach zweifelsohne recht, ,,Krone und Parla-
ment" ganz gleich zu stellen und stets nur von ,,dem einen und dem
andern Faktor" zu sprechen. Die Krone hatte ihm hierzu die Be-
rechtigung gegeben.
Als Vertreter der Krone bei Schaffung der Punktationen fungierte
der nach Österreich importierte Graf Beust, der konziliante Minister
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Aus Österreichs Höhe und Niedergang
Eine Lebensschilderung
- Title
- Aus Österreichs Höhe und Niedergang
- Subtitle
- Eine Lebensschilderung
- Author
- Auffenberg von Komarów
- Publisher
- Drei Masken Verlag München
- Location
- München
- Date
- 1921
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.4 x 21.6 cm
- Pages
- 536
- Categories
- Geschichte Nach 1918