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Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe A-D, Band 1
Seite - 422 -
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42ä B ü r g e r - M i l i t ä r . war, sind mehrere Übersetzer des,Z eil ler'schen Commentars aufgetreten, nähmlich der Advocat Ios. Carozzi in Mailand (Commentar ? Bde., Register 2 Bde.; Mai land, 1315—16, aus der Druckeret) des I. I. Destefanis); Franz von Cald eroni (diese Arbeit zer- fälltin4Bde. in 6 Theilen, Triest, 1315—16); Benedict Berto- l in i (zugleich mit latein. Text, 4 Bde., Venedig, 1315—16); der Advocat OnuphriusTaglioni zu Mailand lieferte einen ei- genen Commentar über das b. G., in 8 Bdn., 18l6—22, unter dem Titel: (^ommentario al coäic^ civile univei^ale austriaco (Mailand, PlacidoMariaVi sa j). Der Verfasser, als juristischer Schriftsteller in Italien ehrenvoll bekannt, strebt überall nach Selbstständigkeit in seinen Ansichten; darum ist er eifriger Gegner vieler, in Zeiller's Commen- tar aufgestellten Behauptungen. Nach dem Tode Taglioni's setzte Carozzi sein Wert 1325 bey R. Fan fani fort. Noch ist zu erwäh- nen ein weitläufiges Werk von mehr als 16 Bdn.: (^lui-i^rucl lli^l coclice uriiv^rZal? cleila monai-okia 2U8triaca, divl5a in Ii-attali l?5p«5li zeconda I'oi-äine delle mat^i'ie in 6880 Mailand, Visconti u. Mart in elli, 1313—23. Man kann nicht unbe- merkt lassen, das; in diesem Werke nicht immer der wahre Sinn der österr. Gesetze aufgefasit ist. Der theoretisch-practische Commentar endlich, über das b. G., von dem k. k. Rathe, und Professor des österr. bürgerl/ Rechtes an der Prager Universität, Dr. Mich. Schuster, Prag, 1818, ist ein pandectenartiges Werk über die österr. Civiljurisprudenz. Einen Ergänzungsband hiezu erhielten wir durch seine Abhandlung: Über das Baurecht, Verbiethungsrecht, den Gebrauch und Nichtgebrauch der Dienstbarkeiten, dann über die einzelnen Gattungen, Ersitzung und Verjährung derselben, Prag, 1319. — Über die Literatur des österr. b. O.es besitzen wir in der „Darstellung" derselben von Dr. Io h. Ritter Vesque v. Pütt l ingen, Wien, 1327, ein Werk, wofür ihm der österr. Rechtsgelehrte, der Vaterlandsfreund und jeder Literator stets Dank wissen wird. Bürger-Mil i tär oder Bürger-Miliz hat fast jede Provinzial- Hauptstadt des Kaiserthums nach Maßgabe ihrer Bevölkerung und indi- viduellen Verhältnisse überhaupt, sowohl in Hinsicht der Anzahl als der Art der Equipirung. Wien hat seit der ersten türkischen Belagerung 1529 eine förmliche Miliz. Schon damahls war die gesammtc Bürger- schaft nach den vier Vierteln der innern Stadt in eben so viele Com- pagnien (Haufen genannt) abgetheilt, und solche nach selben Stuben-, Kärnthner-, Widmer- und Schottencompagnie genannt. Bey der zweyten Belagerung durch die Türken (1633) wurde, weil die Bevöl- kerung schon zugenommen harte, die Miliz um vier Compagnien ver- mehrt, und diese erhielten die Nahmen Iungstubner, Iungkärnthner, Iungwidmer und Iungschotten. Auch hatte die Bürgerschaft schon da- mahls ihre eigene Artillerie und eine Schützencompagnie, dann ein Corps Cavallerie. Jede Compagnie hatte ihren eigenen Hauptmann, und die nöthigen Subaltern-Officiere, sämmtlich aus dem Bürgerstande, die ^cabsossiciers-Chargen aber waren von Magistratspersonen bekleidet, der Bürgermeister war immer zugleich Oberst, der Stadt-Oberkämmerer,
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Österreichische National-Enzyklopädie Buchstabe A-D, Band 1
Titel
Österreichische National-Enzyklopädie
Untertitel
Buchstabe A-D
Band
1
Autoren
Franz Gräffer
Johann Czikann
Verlag
H. Strauß
Ort
Wien
Datum
1835
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.3 x 22.0 cm
Seiten
788
Schlagwörter
Nachschlagewerk, Biografien
Kategorien
Lexika National-Enzyklopädie
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