Seite - 57 - in Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe E-H, Band 2
Bild der Seite - 57 -
Text der Seite - 57 -
' Knns. —Enzenberg Graf Fr. Ios. 57
und starb daselbst wahrscheinlich um 1300. Er hinterließ das schätzbare
Werk: Fürstenbuch von Osterreich und Steyerland (bis 1246 reichend)
herausgegeben von Megiser, Linz 16l8, 1740. Eine Parthie seiner
Universal-Chronik ist in P ez's Hci-iptni-. i-ei-um auzlriac. Band 2
aufgenommen; und die Chronik der Fürsten von Osterreich:c. in Nau ch's
rerum 2li5ti-iac. gcriptni'. Bd. l. — E. war es, der zu den späterhin
sehr allgemein gewordenen Reimchroniken gleichsam den Ton angab.
ENNS (lLns), Fluß, entspringt an einer Felsenkette hinter
Nadstadt im Salzburg'schen, tritt bald nach Steyermark ein, setzt
seinen Lauf durch Osterreich fort, und fällt, nachdem er sich mit der
Steyer verstärkt hat, in die Donau.
Enns (Kns), oberosterr. alte, aber wohlgebaute Stadt, liegt
im Traunkreise, auf einem steilen Hügel am linken Ufer der Enns, über
welche eine Brücke nach dem Lande unter der Enns führt. Sie zählt 3,009
Einw. und hat Fabriken in Eisen- und Stahlwaaren. Mitten auf dem Platze
steht ganz isolirt ein von Maximil ian I. aufgeführter Thurm aus Qua-
dersteinen. Außerdem ist hier noch das fürstl. Au ersperg'sche Schloß
Ennseck, wo viele Alterthümer ausgegraben und in das Schloß W la-
sch im in Böhmen gebracht wurden, und die alte landesfürstliche Burg be-
mevkenswerth. Auch auf dem nahen Eichberge wurden zwey steinerne
Särge und viele römische Münzen gefunden. 1336 ward hier zwischen
Osterreich und Böhmen Friede geschloffen. Zn der Nahe war einst das
berühmte Lorch.
Entführung, ist nach dem ö'sterr. Strafgesetzbuch ein Verbrechen,
welches derjenige begeht, der eine weibliche Person wider ihren Willen,
oder eine verheyrathete weibliche Person, obgleich mit ihrem Willen, dem
Ehegatten, ein Kind seinen Ältern, ein Mündel seinem Vormunde oder
Versorger mit Gewalt oder List entführt. Die Strafe dieses Verbrechens
ist, wenn die Entführung wider Willen der Entführten oder an einer Un-
mündigen geschah, schwerer Kerker von 5—10 Jahren; wenn die Ent-
führte mündig und ihre Einwilligung beygetreten ist, schwerer Kerker
von 6 Monathen bis zu einem Jahre.
Enzenberg zum Freyen- und Iöchelsthurn, ein tyrolisches
freyherrliches und gräfliches Geschlecht, dessen Ahnherr Eberhard E.
schon 1495 unter Kaiser Maximi l ian I. adeliges Wapen Mhrte.
Georg I. E. v. Fr. erhielt 1568 vomKaiser Ferdinand I. den Edel-
sitz sammt den Beynahmen von F reyenth urn. G eorgl l . E. o. Fr. war
1637 Kriegshauptmann des Stiftes Br i ren, und erhielt durch Kaiser
Ferdinand I I . den Reichsrittersiand. Franz E. v. Fr. wurde 1671
vom Kaiser Leop old I, in die Reichsfreyhermwürde erhoben. Cassian
Igiiaz Bonaventura E. o. Fr. war 1734 oberosterr. Hofkammer-
rath, 1759 geh. Rath und Präsident der oberosterr. Hofkammerund er-
hielt 1764 nebst der Würde eines Präsidenten des tyrolischen Landesguber-
niums auch durch Kaiser Franz I. den Reichsgrafenstand. Sein Sohn
war Franz Ios. Oraf v. .E„ s. den folgenden Art.
Enzenberg, Graf Franz Ios. k. k. geh. Rath, Großkrenz
des königl. ungar. St. Stephan-Ordens, Ehrenbürger von G ratz und
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe E-H, Band 2
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe E-H
- Band
- 2
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 696
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie