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bbrovazzo. — O b ergcspan. 65
D.
dalmat. Marktflecken im KreiseZara, aus Ober-
und Unter-Obbrovazzo bestehend, ist ein kleiner Ort an der Zer-
magna, dessen Bewohner einen nicht unbedeutenden Zwischenhandel mit
Zara, Bosnien und Militärcroaiien treiben. Es kommen auf der Zer-
magna viele Schiffe mir Wein und Getreide von Arbe, Pago und
Brazza Hieher, und nehmen dafür Brennholz, Wolle u. dgl. zurück.
G^-Becsc (Racz^ Bccse), ungar.Marktflecken im BacserComitat,
liegt an der Theiß und hat eine katholische und eine griechische Pfarre.
Obedach (Obdach), steyermärk. Marktflecken im Iudenburger
Kreise, zwischen hohen Gebirgen in der Salzerau, nahe an der Gränze
Karnthens und an der in das Lavantthal führenden Straße, mit 134
Häusern und 649 Einw., 3 Eisenhämmern, vielen Eisenarbeitern und einer
Eisenfabrik. Die Umgegend hat einen fruchtbaren Boden, wo aber nur
vorzüglich schöner Hafer gerath, weil die mittlere Temperatur dem Wachs-
thums anderer Getreidearten nicht günstig ist.
Oberalbenser Gespanschaft, s. Obere Weißenburger
Gespanschaft.
Ober-Baaßen, s. Baaßen.
Oder-Bocza, s. Bocza. .
Obere Uieißenburger Gespanschaft (GbcralbenserGesp.),
im Lande der Ungarn in Siebenbürgen, enthalt 23^ Q. M. Auf diesen
wohnen 36,000 Menschen, größtentheils Walachen, unter welchen sich
aber auch viele ungarische und sächsische Ansiedler befinden. Die Gespan-
schaft wird in 5 Processe eingetheilt, ist gebirgig und vom Flusse Alt be-
wässert. Products sind: Korn, Wein, Holz, Rindet, Pferde, Schafe,
Schweine:c.
Obergespan. Jeder ungar. Grafschaft stand von jeher ein domes
oder Gespan als erster Beamter vor; der König ernannte ihn, so wie
auch noch heutigen Tages/ auch wäre das Amt dieser sämmtlichen Gra-
sen, und mit dem Amte der Besitz wahrscheinlich erblich geworden und
im ungar. Staatsrechte müßte von der Territorialhoheit ungar. Gra-
fen heute eben so, wie in dem Staatsrechte des ehemahligen deutschen
Reiches von der Territorialhoheit deutscher Fürsten, ein Capitel vorkom-
men; wäre nicht/ als eben schon Erblichkeit sich einzuschleichen ansing,
das bekannte Staats-Grundgesetz von 1222, oder die goldene Bulle
König Andreas I I . , welche Art. 16. die Verleihung des erblichen Be-
sitzes ganzer Comitate untersagte, dazwischen gekommen> hätte König
Ludwig I. dem kleinen Adel nicht so viel Muth gemacht, hätte das
Verhängniß, gleichwie über Deutschland, ein längeres Interregnum
nicht auch über Ungarn gebracht. — Der O. ist der erste Beamte in jedem
Comitate/ sein vorzüglichstes Geschäft ist, die Aufsicht und Leitung der
übrigen (lauter weltlichen) Magistratspersonen, welche nicht nur die bürger-
liche und peinliche Gerichtsbarkeit verwalten, und Steuern und Abgaben
eincassiren, sondern auch die öffentliche Polizey im weiten Umfange,
Oesterr.Nat. Cncykl. Bd. IV. 5
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe N-Sed, Band 4
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe N-Sed
- Band
- 4
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 660
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie