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Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe N-Sed, Band 4
Seite - 65 -
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bbrovazzo. — O b ergcspan. 65 D. dalmat. Marktflecken im KreiseZara, aus Ober- und Unter-Obbrovazzo bestehend, ist ein kleiner Ort an der Zer- magna, dessen Bewohner einen nicht unbedeutenden Zwischenhandel mit Zara, Bosnien und Militärcroaiien treiben. Es kommen auf der Zer- magna viele Schiffe mir Wein und Getreide von Arbe, Pago und Brazza Hieher, und nehmen dafür Brennholz, Wolle u. dgl. zurück. G^-Becsc (Racz^ Bccse), ungar.Marktflecken im BacserComitat, liegt an der Theiß und hat eine katholische und eine griechische Pfarre. Obedach (Obdach), steyermärk. Marktflecken im Iudenburger Kreise, zwischen hohen Gebirgen in der Salzerau, nahe an der Gränze Karnthens und an der in das Lavantthal führenden Straße, mit 134 Häusern und 649 Einw., 3 Eisenhämmern, vielen Eisenarbeitern und einer Eisenfabrik. Die Umgegend hat einen fruchtbaren Boden, wo aber nur vorzüglich schöner Hafer gerath, weil die mittlere Temperatur dem Wachs- thums anderer Getreidearten nicht günstig ist. Oberalbenser Gespanschaft, s. Obere Weißenburger Gespanschaft. Ober-Baaßen, s. Baaßen. Oder-Bocza, s. Bocza. . Obere Uieißenburger Gespanschaft (GbcralbenserGesp.), im Lande der Ungarn in Siebenbürgen, enthalt 23^ Q. M. Auf diesen wohnen 36,000 Menschen, größtentheils Walachen, unter welchen sich aber auch viele ungarische und sächsische Ansiedler befinden. Die Gespan- schaft wird in 5 Processe eingetheilt, ist gebirgig und vom Flusse Alt be- wässert. Products sind: Korn, Wein, Holz, Rindet, Pferde, Schafe, Schweine:c. Obergespan. Jeder ungar. Grafschaft stand von jeher ein domes oder Gespan als erster Beamter vor; der König ernannte ihn, so wie auch noch heutigen Tages/ auch wäre das Amt dieser sämmtlichen Gra- sen, und mit dem Amte der Besitz wahrscheinlich erblich geworden und im ungar. Staatsrechte müßte von der Territorialhoheit ungar. Gra- fen heute eben so, wie in dem Staatsrechte des ehemahligen deutschen Reiches von der Territorialhoheit deutscher Fürsten, ein Capitel vorkom- men; wäre nicht/ als eben schon Erblichkeit sich einzuschleichen ansing, das bekannte Staats-Grundgesetz von 1222, oder die goldene Bulle König Andreas I I . , welche Art. 16. die Verleihung des erblichen Be- sitzes ganzer Comitate untersagte, dazwischen gekommen> hätte König Ludwig I. dem kleinen Adel nicht so viel Muth gemacht, hätte das Verhängniß, gleichwie über Deutschland, ein längeres Interregnum nicht auch über Ungarn gebracht. — Der O. ist der erste Beamte in jedem Comitate/ sein vorzüglichstes Geschäft ist, die Aufsicht und Leitung der übrigen (lauter weltlichen) Magistratspersonen, welche nicht nur die bürger- liche und peinliche Gerichtsbarkeit verwalten, und Steuern und Abgaben eincassiren, sondern auch die öffentliche Polizey im weiten Umfange, Oesterr.Nat. Cncykl. Bd. IV. 5
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Österreichische National-Enzyklopädie Buchstabe N-Sed, Band 4
Titel
Österreichische National-Enzyklopädie
Untertitel
Buchstabe N-Sed
Band
4
Autoren
Franz Gräffer
Johann Czikann
Verlag
H. Strauß
Ort
Wien
Datum
1835
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.3 x 22.0 cm
Seiten
660
Schlagwörter
Nachschlagewerk, Biografien
Kategorien
Lexika National-Enzyklopädie
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