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Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe N-Sed, Band 4
Seite - 367 -
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Seite - 367 - in Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe N-Sed, Band 4

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Rcichstadt (böhm. Stadt.) 367 der Septemviraltafel und an seinen Stuhl (3«ä^8 i'avernlcllliZ) wird von jenen ko'nigl. Freystädten, welche unter seiner Gerichtsbarkeit stehen, appellirt. Die genannten 4 ersten Reichsbarone nehmen in ihren eminen< len Würoen an der öffentlichen Staatsverwaltung großen Antheil. Reichsbaronate sind 2) die Erzhofamter. Diese sind zum Andenken iyrer ersten Bestimmung heut zu Tage großtentheils nur Ehrenämter; sie ver- richten nähmlich gewisse Hofdienste bey Krönungen und großen Hoffesten. In den Schlüssen der Reichsabschiede, und in feyerlichen Urkunden, z. B. in Adelsbriefen, werden diese Reichsbarone jedesmahl nahmentlich angeführt; auf dem Landtag sitzen sie vor allen Obergespanen, Grafen und Freyherren, und nach einem alten Gesetze galt ihr Eidschwur vor Gerichte ehedem so viel als der Eid von 10 andern Edelleuten. Bey Krönungen trägt der Erzmundschenk den Säbel des h. Stephan dem neuen König vor; der Erzhofmarschall aber (dem sonst noch auf Reichs- tagen die Sorge für gute Quartiere und gutePolizey überhaupt obliegt) pflegt mit einem andern gezückten Schwerte dem König bey jeder feyer< lichen Erscheinung an der Seite zu seyn. Der Erzhofthürhüther sorgt für gute Ordnung in den Versammlungen der Reichsstände, und sam- melt, wenn es nöthig ist, die einzelnen Stimmen ein. Der Erzhof- kämmerer und der ErzHofmeister pflegen bey der Salbung des neuen Kö- nigs, und beym Anlegen des St. Stephansmantels beschäftigt zu seyn. Zu den Reichsbaronen gehören noch der Erzhofmarschall, l er Erzhof« truchseß und der Capitän der ungar. Leibgarde. Die Rangordnung unter den ersten 4 Reichsbaronen ist unveränderlich die angeführte; die übrigen Reichsbarone folgen einander nach dem Amtsalter. In Ungarn ist übri. gens kein einziges Reichsbaronat oder Erzamt erblich; alle vergibt der König; nur der Palatin wird aus 4 Candidaten, welche der König ernennt, von den Ständen gewählt. Reichstadt, böhm. Stadt und Hauptort der Herrschaft gl. N. im Punzlauer Kreise, mit 240 Haus. und 1,9(10 Einw., wo eine der ansehnlichsten Zitz- und Kattunfabriken Böhmens und eineWachsleinwand- Manufactur besteht. Kaiser Franz I. ertheilte von dieser Herrschaft durch Patent vom22.Iuly 1818 seinem Enkel, dem Prinzen FranzIos. Carl, (s. d.) Sohn der Erzherzoginn Mar ia Louise,Herzoginn von Parma, den Titel eines Herzogs von Reichstadt. Das Herzogthum besteht aus den sämmtlichen in Böhmen befindlichen toscanischen Herr- schaften und zählt 11 Herrschaften nebst 13 Gütern mir einem Ertrag von jährlichen 400,000 Gulden. — Von Anna Magdalena, Tochter des Grafen Wi lhe lm v. Lobkowitz (die als Witwe des Gra< fen Zdenko v. Ko lowrat , den Herzog Ju l ius Heinrich v. Sachsen-Lauenburg geheyrathet hatte) waren diese Besitzungen, 1663 an deren Sohn Ju l i us Franz, letzten Herzog von Sachsen- Laue nburg gekommen, der bis an seinen Tod 1689 zu R. wohnte. Seine beyden Töchter theilten sich in die böhm. Herrschaften. Die ältere, Anna Mar ia (in zweyter Ehe seit 1697 vermählt mit I oh . Gasto, letztem Großherzog von Toscana aus dem Hause Medicis) erhielt die das jetzige Herzogrhum R. bildenden BesitzUl.gen. Sie hinterließ solche ihrer, in erster Ehe mit dem Pfalzgrafen Ph i l ipp Wi lhe lm
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Österreichische National-Enzyklopädie Buchstabe N-Sed, Band 4
Titel
Österreichische National-Enzyklopädie
Untertitel
Buchstabe N-Sed
Band
4
Autoren
Franz Gräffer
Johann Czikann
Verlag
H. Strauß
Ort
Wien
Datum
1835
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.3 x 22.0 cm
Seiten
660
Schlagwörter
Nachschlagewerk, Biografien
Kategorien
Lexika National-Enzyklopädie
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