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Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe See-V, Band 5
Seite - 338 -
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338 Theresianische Ritterakademie, k. k., in Wien. Jugend unter der Aufsicht der Jesuiten und unter Ihrem immerwähren- den Schutze errichten wolle, und daß sich wegen der Aufnahme in dieses Collegium, welches im Herbste 1746 eröffnet werden würde, an den Rector des Jesuiten-Collegiums zu wenden sey. Mit dieser Nachricht ward zugleich der Plan von der inneren Einrichtung bekannt gemacht, welcher wesentlich in Folgendem bestand: Ohne höchste Erlaubniß darf kein Zögling unter einem Alter von 7 Jahren in dieses Collegium aufge- nommen werden. In den ersten 3 Jahren werden die Zöglinge in der katholischen Religion, deutscher und lateinischer Sprache, und im Tan- zen unterrichtet. Zur Erlernung der philosophischen Wissenschaften, der Logik, Sittenlehre, Physik, bürgert, und militar. Baukunst, wie auch der lr.ilitar. Übungen, werden die folgenden 2 Jahre festgesetzt, nach deren Zurücklegung die Zöglinge den Unterricht in den Rechtswissenschaf- ten, in der allgemeinen und in der Vaterlands-Geschichte, Geographie, Heraldik, Genealogie, im Reiten, und den fremden Sprachen erhal- ten. Jederzeit werden 10 Zöglinge unter der Aufsicht eines geistlichen Vorstehers zusammen wohnen. Im Speisesaale werden ihnen zü Mit- tag 6, zu Abend 4 Speisen mit gutem alten Weine aufgesetzt. Noch dem Speisen wird denselben eine Stunde zur Unterhaltung erlaubt, in welcher sie sich mit Musik oder anstandigen Spielen zerstreuen kör- nen. Alle Wochen sollen sie an den Ausruhetagen 2 Stunden Früh, und 2 Stunden Nachmittag unter Begleitung ihrer geistlichen Vorste- her spazieren geführt werden. Für den Schlaf werden den Zöglingen 8 Stunden vergönnt, und sie haben sich Abends um 9 Uhr zur Ruhe zu begeben, um 5 Uhr des Morgens aber aufzustehen. Zur Wartung ihrer Gesundheit wird ein eigener Leib- und Wundarzt bestellt, und die Kran- ken werden von den Gesunden abgesondert, in besondern Zimmern ge- pflegt, und ihnen vom Hause die Heilmittel unentgeldlich abgereicht werden. Endlich hatt,e jeder Zögling für die Erziehung, Unterrichte., 100 Kremnitzer Ducaten zu bezahlen, und beym Eintritts in das Col- legium seine eigene Leibesbekleidung, 12 Servietten, 4 Leintücher, das Bettzeug/ einen silbernen Löffel mit Messer und 'Gabel, ein Trinkgla?, und die übrigen Erfordernisse mitzubringen. Sollte aber für einen Zög- ling ein besonderes Zimmer, ein besonderer geistlicher Prafect und Be- dienter verlangt werden, so habe man sich deßwegen mit dem Nector des Collegiums besonders sinzuverstehen. Durch diese bekannt gemachte Ein- richtung wurde der erbland. Adel aufgemuntert. Die meisten Vater aus demselben wünschten unter dem Schutze der großen Monarchinn ihre Söhne erziehen zu sehen, und der Zusammenfluß war im ersten Jahre so groß, daß selbst die Jesuiten die Abhaltung der Exercitien in diesem Hause auf- geben, selbe auf ihre Herrschaft Mauer verlegen, und das Gebäude durch einen Tract vergrößern mußten. Mar ia Theresia, welche sicb durch das Zudrängen der adeligen Jugend in ihrem Unternehmen glücklich fühlte und schon in der Zukunft vortreffliche Staatsmänner aus ihneli gebildet sah, ruhte nicht, dieses Collegium zu jener Gröfe zu erheben, in der es alle andern Erziehungsanstalten in den Erblündern und im Aus- lande übertreffen sollte. Gleich bey Elitsiehm'g dieses Collegiums setzte sie oenIesuitenzu ihrem Unterhalte jährlich 40W Gulden aus; dann stiftete sie
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Österreichische National-Enzyklopädie Buchstabe See-V, Band 5
Titel
Österreichische National-Enzyklopädie
Untertitel
Buchstabe See-V
Band
5
Autoren
Franz Gräffer
Johann Czikann
Verlag
H. Strauß
Ort
Wien
Datum
1835
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.3 x 22.0 cm
Seiten
604
Schlagwörter
Nachschlagewerk, Biografien
Kategorien
Lexika National-Enzyklopädie
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