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Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe See-V, Band 5
Seite - 473 -
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Seite - 473 - in Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe See-V, Band 5

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Ungarisch cr Reichstag. 473 Tafeln in 2 verschiedenen Kammern. Die erste, die Magnatentafel sRxcelza tabula pi-ocerum, ^c»l<int6te8 I^lsü I'äble) hat zum Prä- sidenten den Palatin, oder den nächsten auf ihn folgenden Reichsbaron. Rechts sitzt der Primas mit den Erzbischöfen, und allen wirklichen und Tillllarbischöfen, nebst denjenigen Äbten und Pröpsten, die ihr eigenes Capitel haben; links die Reichsbarone, die Kronbewahrer, und die erblichen sowohl, als die ernannten Obergespane der Comitate. Den Saal füllen die übrigen Magnaten (Fürsten, Grafen und Freyherren). 1790 ward beschlossen, daß auch die adelige Jugend künftig das Recht haben soll, des Lernens wegen, den Sitzungen des Oberhauses, als Hörer, beyzuwohnen, welches bisher nicht erlaubt war. Kraft des 4. Artikels von 1807 erhielt auch der kö'niql. Gubernator zu Fiume Sitz und Stimme an der Magnatentafel. Die zweyte, die Tafel der Stände (I'abula inci^torum statuum et Ol-6inum), hat zum Präsidenten den königl. Personal, der vom Ritterstande seyn muß, und Präses der königl. Gerichrstäfe' zu Pesth ist. Mit ihm sitzt zugleich das ganze Tribunal dabey, dessen Protonotarien oder Proceßreferenten, Diätal- referenten, d. i. Reichstagssecretäre sind. An der Tafel der. Stände sitzen noch die Deputirten der Domcapitel, dann diejenigen Äbte und Pröpste, die kein Capitel haben, die Comitats-Deputirten, die Ab- geordneten der königlichen freyen Städte, die Deputirten einiger Di- stricte, endlich die Nuncii ^t,56nt5um, oder die Abgeordneten der ab- wesenden Magnaten, worunter auch die Ablegaten der Witwen begrif- fen sind. Der König erscheint dabey entweder selbst persönlich, oder durch seine Commissäre. Den Stoff^ u den Beratschlagungen und Schlüs- sen geben theils die den Ständen mit anständigem Pompe mitgetheilten königlichen Propositionen (pl-oposition^ rs^ias), theils die dem König in tiefster Ehrfurcht vorgelegten Forderungen und Beschwerden (pozw- lata et ßravamina) der Stände, mit deren Abfassung sie sich in Cirkeln und Deputationen beschäftigen. Ihre Meinungen und Schlüsse theilt eine Tafel der anderen durch Deputirte mit. In streitigen Fällen kom- men wohl auch beyde Tafeln, um Weitläufigkeiten zu vermeiden, in einem Saale (568810N68 mixtae) zusammen. In jeder Tafel entscheidet die Mehrheit der Stimmen. Unanimia werden nicht erfordert, sondern was der größere Theil der Stände will, darein müssen auch die anders Gesinnten willigen. Ist nun einmahl eine königl. Proposition in beyden Tafeln durchgegangen, so entsteht ein gemeinschaftlicher Schluß der Stände, ein Reichsgutachten, welches dem König zur Bestätigung vorgelegt wird, von dessen Gutdünken es lediglich abhängt, ob er das- selbe in allen seinen Puncten, oder nur zum Theil ratificiren oder verwerfen will. Ertbeilt der König seine Genehmigung, so entsteht ein Reichsschluß; verweigert er hingegen die Sanction, so bleibt es beym Alten, und es ist eben so gut, als ob die in beyden Tafeln durchpaffirte königliche Proposition dem König gar nicht zur Bestätigung vorgelegt worden wäre, da zur Gültigkeit jedes Reichsschlusses beyder Theile, des Königs und des Corps der Reichsstände Übereinstimmung schlechterdings "forderlich ist. Auf qleiche Art erhalten die Postulate der Stände ihre "' setzkraft. Gegenstände, worüber sich der König mit den Ständen nicht
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Österreichische National-Enzyklopädie Buchstabe See-V, Band 5
Titel
Österreichische National-Enzyklopädie
Untertitel
Buchstabe See-V
Band
5
Autoren
Franz Gräffer
Johann Czikann
Verlag
H. Strauß
Ort
Wien
Datum
1835
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.3 x 22.0 cm
Seiten
604
Schlagwörter
Nachschlagewerk, Biografien
Kategorien
Lexika National-Enzyklopädie
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