Seite - 126 - in Pflegekräftemigration nach Österreich - Eine empirische Analyse
Bild der Seite - 126 -
Text der Seite - 126 -
Durch die Erweiterung der Europäischen Union spielt vor allem die Ent-
wicklung innereuropäischer Wanderung eine wichtige Rolle. Ausgehend
von Tabelle 14 wurde nun in Tabelle 15 eine detaillierte Aufschlüsselung
der Wanderungsgewinne (Verlust wurde nur vereinzelt in einigen wenigen
Staaten verzeichnet) vorgenommen. Dabei wurde Europa zusätzlich in EU-
Staaten, in EU-14-Staaten und in neue Mitgliedstaaten, die 2004 und 2007
der Europäischen Union beigetreten sind, aufgeschlüsselt.63 Darüber hinaus
wurden die Daten für das ehemalige Jugoslawien (ohne Slowenien) und für
die Türkei angeführt. Hierbei zeigt sich, dass die Wanderungsgewinne vor
allem aus den EU-14-Staaten besonders stark angewachsen sind. Zurück-
geführt werden kann dies auf Wanderungsgewinne aus Deutschland (siehe
Tabelle 14). Auch die Migrationsströme aus den neuen EU-Mitgliedstaaten
sind seit 2002 gestiegen. Hier sind es vor allem Gewinne durch Wanderun-
gen aus Polen, der Slowakei und Ungarn. Hingegen gingen die Wanderungs-
gewinne aus dem ehemaligen Jugoslawien [vgl. Lebhart, Marik-Lebeck
2008, 19] und der Türkei stark zurück.
Abschließend wird an dieser Stelle auch auf die Statistik über die Erwerbs-
tätigen nach Staatsangehörigkeit verwiesen. Hierbei verzeichnete Österreich
im Jahr 2006 einen Anteil an ausländischen Erwerbstätigen von 9,8 %,
somit besaßen 384.700 Erwerbstätige eine ausländische Staatsbürgerschaft.
Davon waren „39,8 % Staatsbürgerinnen und Staatsbürger eines Nach-
folgestaates Jugoslawiens ohne Slowenien". [Statistik Austria 2007a, 38]
Weitere 38,1 % waren Staatsangehörige der Europäischen Union64 (15,5
% sind aus den EU-Ländern, die 2004 und 2007 beitraten). Betrachtet man
die Herkunftsländer im Detail, so lässt sich erkennen, dass die meisten Be-
schäftigten mit ausländischer Staatsbürgerschaft in Österreich aus Serbien
gemeinsam mit Montenegro (16,4 % aller ausländischen Erwerbstätigen),
aus Deutschland (16 % aller ausländischen Erwerbstätigen) und Bosnien
63 Die Aufschlüsselung ergab sich vor dem Hintergrund der Möglichkeiten der Arbeits-
kräftemigration. Die Übergangsfristen für Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen
EU-Mitgliedstaaten wurden mit maximal sieben Jahren festgelegt und enden daher
spätestens 2011. Österreich hat nach den ersten zwei Jahren die Übergangsfrist
um weitere drei Jahre verlängert. Über eine nochmalige Verlängerung um weitere
zwei Jahre wird im Jahr 2009 entschieden. [vgl. Nowotny 2007, 70] (Siehe Kapitel
6.1.3)
64 Dies inkludiert die „alten" EU-Länder und die „neuen" EU-Länder, die 2004 und
2007 der Europäischen Union beitraten.
126
Pflegekräftemigration nach Österreich
Eine empirische Analyse
Forschungsergebnisse der Wirtschaftsuniversität Wien