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Pflegekräftemigration nach Österreich - Eine empirische Analyse
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Dauer ausgerichtete Beschäftigung nicht neu aus dem Nicht-EU-Ausland angeworben werden (Ausnahme nur Saisonkräfte)" [Nowotny 2007, 55]. Unter der Bedingung einer Aufenthalts- und Einreisebewilligung müssen un- terschiedliche Voraussetzungen - zum Beispiel gesamtwirtschaftliches Inte- resse oder Aufenthaltstitel - [siehe Näheres Nowotny 2007, 55f.] gegeben sein, um eine Beschäftigungsbewilligung erhalten zu können. Eine weitere Form der Zulassung stellen die Arbeitserlaubnis und der Befreiungsschein dar. Beide Formen bieten den Personen mit langer Aufenthaltsdauer die Möglichkeit einer freien Arbeitsplatzwahl. [vgl. Nowotny 2007, 53ff.] Eine Sonderform der Zulassung ist jene von Schlüsselarbeitskräften. Hierzu zählen jene Personen, die eine besondere Ausbildung oder spezielle Kennt- nisse und Fertigkeiten mit Berufserfahrung haben, die am inländischen Arbeitsmarkt nachgefragt werden. Des Weiteren muss unter anderem die Voraussetzung einer bestimmten Mindestentlohnung und Bedeutung für die Region gegeben sein. Sofern ein Quotenplatz verfügbar ist, bekommen diese Personen eine Niederlassungsbewilligung. Mit dieser Bewilligung ist auch das Recht auf Arbeitsaufnahme verbunden. Eine weitere Sonderform der Zulassung, also am Arbeitsmarkt tätig sein zu dürfen, wird auch jenen Personen zuteil, die ein dauerndes Aufenthaltsrecht haben. [vgl. Nowotny 2007, 58ff.] Ausnahmen von dieser Regelung gelten für jene Personen, die vom Gel- tungsbereich ausgenommen sind beziehungsweise Freizügigkeit erworben haben. Zu diesen Gruppen zählen all jene Personen, deren Beschäftigung nur geringe Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hat, die ein dauerndes Auf- enthaltsrecht besitzen und deren Beschäftigung für Österreich von besonde- rem Interesse ist. Die größte Gruppe sind dabei die EU-15-Bürgerlnnen. Die Grundfreiheit basiert für diese Gruppe auf dem EU-Vertrag, der den freien Zugang zum Arbeitsmarkt gewährleistet. Eine besondere Regelung wurde für die EU-Mitgliedstaaten, die 2004 und 2007 der Europäischen Union beitraten, eingeführt. Hier wurde eine Übergangsfrist von maximal sieben Jahren fixiert. Diese Übergangsfrist - auch 2-3-2-Modell genannt - ermöglichte den alten EU-Staaten, zwei Jahre lang die gemeinschaftliche Arbeitnehmerfreizügigkeit auszusetzen. Damit gelten zu dieser Zeit die nationalen und bilateralen Regelungen, also für Österreich das Auslän- derbeschäftigungsgesetz. Im Jahr 2006 mussten sich die alten EU-Staaten 200
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Pflegekräftemigration nach Österreich Eine empirische Analyse
Forschungsergebnisse der Wirtschaftsuniversität Wien
Titel
Pflegekräftemigration nach Österreich
Untertitel
Eine empirische Analyse
Autor
Maureen Lenhart
Verlag
PETER LANG - Internationaler Verlag der Wissenschaften
Datum
2010
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
ISBN 978-3-631-75391-0
Abmessungen
14.8 x 21.0 cm
Seiten
304
Kategorie
Medizin
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