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256 N. Döring
5. PartnersexualitÀt
6. Nutzung von sexuellen Dienstleistungen
7. Finanzielle Mittel fĂŒr Sexspielzeug und sexuelle Dienstleistungen
Die BedĂŒrfnisse von Ă€lteren und auch sehr alten Menschen werden Ă€hnlich beschrieben
(BrÀhler und Berberich 2008; Grond 2011). Insbesondere ist die Vorstellung
unzutreffend, dass Àltere Menschen weitgehend asexuell leben. Umfragen zeigen, dass
neben der SolosexualitÀt mehr als die HÀlfte der 70-JÀhrigen (Beckmann et al. 2008) und
knapp ein Drittel der 77-JÀhrigen PartnersexualitÀt praktizieren (Matthias et al. 1997).
Auch Hochbetagte mit Demenzerkrankungen artikulieren sexuelle WĂŒnsche (Sramek
2015), wobei diese bei stark fortgeschrittener Erkrankung zurĂŒcktreten (MĂŒck 2013).
Die sexuellen Selbstbestimmungsrechte der Bewohner_innen stellen Pflegeeinrichtungen
vor die Herausforderung, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen (Grond 2011;
Van der Vight-KluĂmann 2014), etwa genĂŒgend PrivatsphĂ€re durch von innen abschlieĂ-
bare Zimmer, die Akzeptanz von romantischen und sexuellen Paarbeziehungen zwischen
Bewohner_innen oder auch die Bereitstellung von Pflegedoppelbetten.
Betrachtet man aktuelle Leitlinien zum Umgang mit SexualitÀt in Einrichtungen
der Seniorenpflege, so zeigt sich eine wachsende SensibilitĂ€t fĂŒr die sexuellen Selbst-
bestimmungsrechte der Menschen mit Pflegebedarf â auch in kirchlichen Einrichtungen
(z. B. BTT-Gruppe 2016). Gleichzeitig werden aber auch die Grenzen deutlich, etwa
wenn festgelegt ist, dass das Pflegepersonal professionelle Distanz zu wahren habe, und
nicht nur keine sexuellen Kontakte zu Bewohner_innen aufnehmen darf, sondern ihnen
auch keine Pornografie und Sexspielzeuge beschaffen oder sexuellen Dienstleistungen
organisieren darf (BTT-Gruppe 2016). Bei der Bestimmung und Aushandlung derartiger
Grenzen geht es neben den sexuellen Freiheitsrechten der pflegebedĂŒrftigen Personen
gleichzeitig immer auch um die Selbstbestimmungsrechte und Grenzen der (mehrheitlich
weiblichen) PflegefachkrÀfte, denen nicht automatisch zugemutet werden darf, sich stÀn-
dig mit den sexuellen Belangen der Bewohner und Bewohnerinnen befassen zu mĂŒssen.
Das Ausleben von SexualitÀt in Pflegeeinrichtungen ist nicht zuletzt auch durch die
Werte und Normen der Mitbewohner_innen reglementiert, die generationsbedingt z. B.
homosexuelle Beziehungen teilweise offen ablehnen. Hier ist die Pflegeeinrichtung
gefragt, ein wertschĂ€tzendes Klima fĂŒr sexuelle Vielfalt zu schaffen (BTT-Gruppe
2016). Es existieren inzwischen auch spezielle Einrichtungen der âRegenbogenpflegeâ
(Marquardt 2017). Erst vereinzelt werden im Kontext der Pflege jetzt auch Transidenti-
tĂ€t und Intergeschlechtlichkeit thematisiert. Dabei ist ein VerstĂ€ndnis fĂŒr die Viel-
falt von GeschlechtsidentitÀten wichtig, damit trans* oder inter* Bewohner_innen im
Sinne sexueller Menschenrechte keiner Diskriminierung durch Mitbewohner_innen
und/oder Pflegepersonal ausgesetzt sind. Vor besonderen Herausforderungen stehen
schlieĂlich informell Pflegende, etwa wenn sie mit der tabuisierten SexualitĂ€t ihrer
pflegebedĂŒrftigen Eltern oder mit der verĂ€nderten SexualitĂ€t ihrer pflegebedĂŒrftigen
Lebenspartner_innen konfrontiert sind (Reichert und Karrasch 2013; MĂŒck 2013).
Unwissenheit und fehlende Kommunikation erschweren hier oft einen lustvollen
Umgang mit SexualitÀt oder verhindern ihn gÀnzlich.
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