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Dh die Verträge der EU behandeln Migrant*innen als „legal“ oder „ille-
gal“.236 Diese Dichotomie wird zu Recht in Bezug auf viele Aspekte der
Auseinandersetzung mit der Thematik kritisiert, da sie den gesellschaftli-
chen Prozess der „Illegalisierung“ verkennt.237 Der Terminus „illegal“ ist
abzulehnen, da er stigmatisierend238 ist und Migrant*innen als kriminell
darstellt.239 Auch Teile der Literatur kritisieren die Verwendung dessel-
ben.240 Der Gebrauch des Begriffspaares „illegal aufhältig“ hebt die festge-
stellte negative Konnotation und Stigmatisierung ebenfalls nicht auf.241
Deshalb wird die Bezeichnung „irregulär aufhältig“ vorgezogen. Da-
durch kommt der Fokus der vorliegenden Arbeit auf die aufenthaltsrecht-
liche Stellung von Migrant*innen bzw auf das Aufenthaltsrecht im Allge-
meinen zum Ausdruck.242 „Irregulär aufhältig“ steht in der Folge für den
aufenthaltsrechtlichen Status jener Migrant*innen, welche durch die
Nichterfüllung oder Verletzung von bestimmten Rechtsvorschriften kein
Aufenthaltsrecht (mehr) haben.243
236 Costello, Human Rights 64 und Menezes Queiroz, Illegally Staying 4, 7ff und ins-
besondere 91. Weiters Kapitel 2.A.II.1. und Kapitel 2.A.II.2.
237 Siehe nur Klarmann in Thym/Klarmann mwN; Bauder, Why We Should Use the
Term ‘Illegalized’ Refugee or Immigrant: A Commentary, IJRL 2014, 327 sowie
Costello, Human Rights 64f.
238 Parlamentarische Versammlung des Europarats, Human Rights of Irregular Mi-
grants, Resolution 1509 v27.6.2006, §7.
239 Vgl Błuś, EJML 2013, 414; Lazaridis, International Migration 11f; Tohidipur in
Fischer-Lescano/Kocher/Nassibi 42 mwN; Pelzer in Fischer-Lescano/Kocher/Nassibi
145; Koser, Migration 54.
240 Vgl etwa Cholewinski, The Criminalisation of Migration in EU Law and Policy
in Baldaccini/Guild/Toner (Hrsg), Whose Freedom, Security and Justice? EU Im-
migration and Asylum Law and Policy (2007) 301 (305f); Carrera/Guild in Carre-
ra/Guild 6; Koser, Migration 54f; Costello, Human Rights 64; Dumon, Interna-
tional Migration 1983, 218.
241 Kluth, Einheitliche Europäische Zuwanderungspolitik: Vertragsrechtliche
Grundlagen und Vergleich der politischen Konzeptionen. Legalisierungsmaß-
nahmen, ZAR 2007, 20 (21 Fn12).
242 In einem bereits veröffentlichen Artikel wurde an dieser Stelle noch der Begriff
„irregulär“ anstatt von „irregulär aufhältig“ verwendet; Hinterberger in Thym/
Klarmann 160-162. Aus dem im Fließtext dargelegten Grund habe ich mich je-
doch dazu entschieden, die Terminologie in diesem Punkt zu adaptieren. Insge-
samt bin ich mir aber darüber im Klaren, dass bestimmte Probleme, die an
einen Begriff geknüpft sind, nicht dadurch aufgehoben werden, weil man die-
sen nicht mehr verwendet oder ändert.
243 Vgl auch die Definitionen in Uriarte Torrealday, Revista de Derecho Político
2009, 297; Düvell in Falge/Fischer-Lescano/Sieveking 24; Böhning, International
Migration 1983, 160.
A. Mehrebenenanalyse und aufenthaltsrechtlich privilegierte Migrant*innen
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Titel
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Untertitel
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Autor
- Kevin Fredy Hinterberger
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 514
- Kategorie
- Recht und Politik