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durch die beschränkte Anwendbarkeit der FreizügigkeitsRL begrenzt.308
Die Folge ist eine unübersichtliche Überlagerung von verschiedenen an-
wendbaren Rechtsquellen.309
Bei nichterwerbstätigen EWR-Bürger*innen zeigt sich ein klareres Bild.
Sie genießen dasselbe Einreise- und Aufenthaltsrecht wie nichterwerbstätige
Unionsbürger*innen, da auf sie die einschlägigen Bestimmungen der Frei-
zügigkeitsRL anwendbar sind,310 wobei auf die Ausführungen verwiesen
wird.311 Der durch die ErwGr 3 und 8 Beschluss des Gemeinsamen EWR-
Ausschusses 158/2007 bedingte nur teilweise Einbezug der Freizügigkeits-
RL ins EWR-Abkommen ändert hieran nichts.312 Es werden nur jene Be-
stimmungen der FreizügigkeitsRL nicht in das Abkommen integriert, die
nach der Einführung der Unionsbürgerschaft entwickelt wurden, so wie
bspw Art 24 FreizügigkeitsRL.313 Alle vor Inkrafttreten der Freizügigkeits-
RL bestehenden Rechte wurden in diese übernommen, wie der EFTA-
Gerichtshof klargestellt hat.314 Da das Aufenthaltsrecht Nichterwerbstätiger,
das früher aus der RL (EWG) 90/364315 abgeleitet wurde, vor der Unionsbür-
gerschaft entwickelt und erst später unter diesen Titel eingereiht wurde,
besteht dieses auch nunmehr im EWR-Abkommen fort. Hinsichtlich der
Beendigung des Aufenthalts ist ebenfalls die FreizügigkeitsRL anwendbar.316
Unterstrichen wird die Gleichstellung von EWR- und Unionsbürger*in-
nen dadurch, dass bspw das in Deutschland geltende FreizügG/EU, das die
Rechtsstellung der Unionsbürger*innen und ihrer Familienangehörigen
308 ErwGr 8 Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses 158/2007 zur Ände-
rung des Anhangs V (Freizügigkeit der Arbeitnehmer) und des Anhangs VIII
(Niederlassungsrecht) des EWR-Abkommens, ABl2008 L 124/20.
309 Vgl Franklin in Thym/Zoeteweij-Turhan.
310 EFTA-Gerichtshof 26.7.2011, E-4/11, Clauder, Rn37ff; EFTA-Gerichtshof
27.6.2014, E-26/13, Gunnarsson, Rn80. García Andrade, Privileged Third-Coun-
try Nationals and their Right of Free Movement in Guild/Gortázar Rotaeche/
Kostakopolou (Hrsg), The Reconceptualization of European Union Citizenship
(2014) 111 (114, 130); Tobler in Thym/Zoeteweij-Turhan 120f; Franklin in Thym/
Zoeteweij-Turhan 132f, 141.
311 Siehe Kapitel 1.B.I.
312 Vgl Maresceau, On the External Dimension of Directive 2004/38/EC in Govaere/
Hanf (Hrsg), Scrutinizing Internal and External Dimensions of European Union
Law (2013) 761 (769ff).
313 Bestätigend EFTA-Gerichtshof Clauder, Rn37-40.
314 EFTA-Gerichtshof Gunnarsson, Rn80.
315 Richtlinie (EWG) 90/364 über das Aufenthaltsrecht, ABl1990 L 180/26. Siehe
zur Auslegung der RL Guild/Peers/Tomkin, The EU Citizenship Directive. A
Commentary (2014) 20, 31, 90f, 117, 142, 221, 225, 307.
316 Siehe Kapitel 1.B.I. B. Staatsangehörigkeit – Erste Kategorie
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Titel
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Untertitel
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Autor
- Kevin Fredy Hinterberger
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 514
- Kategorie
- Recht und Politik