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Quasi-automatische
Aufenthaltsrechte Keine quasi-automatischen
Aufenthaltsrechte
Internationale Ebene
EU-Ebene
Nationale Ebene
Tabelle 1: Die Normierung der Aufenthaltsrechte von Migrant*innen
Tabelle 1 beschreibt, dass die dargestellten quasi-automatischen Aufent-
haltsrechte sowohl auf internationaler als auch auf EU-Ebene festgeschrie-
ben wurden. Diese beiden Ebenen können nunmehr selbst als „etatistisch“
bezeichnet werden, da sie die quasi-automatischen Aufenthaltsrechte von
Migrant*innen umfassend und beinahe ausschließlich regeln.411 Der mit-
gliedstaatliche Entscheidungsspielraum ist auf ein Minimum beschränkt,
da die Mitgliedstaaten nur mehr über vollziehende Kompetenzen verfü-
gen. Die geteilte Kompetenz zwischen der EU und den Mitgliedstaaten
wurde von der EU bzw dem Völkerrechtsgesetzgeber erschöpfend ausge-
übt. Nicht außer Acht gelassen werden darf hierbei, dass die Mitgliedstaa-
ten selbstständig die diesbezüglichen Hoheitsrechte auf die EU bzw den
Völkerrechtsgesetzgeber übertragen haben.
Ein anderes Bild ergibt sich bei genauerer Betrachtung der Aufenthalts-
rechte von aufenthaltsrechtlich nicht privilegierten Migrant*innen und
der institutionalisierten Kompetenzteilung zwischen der EU und den Mit-
gliedstaaten.412 Im Zusammenhang mit einigen „Restmaterien“ zeigt sich,
dass die Mitgliedstaaten tatsächlich noch die zuständigen Gesetzgeber
sind, da die EU von ihren gesetzgeberischen Kompetenzen noch keinen
Gebrauch gemacht und keinen Rechtsakt erlassen hat.413 Hierunter fallen
etwa Einbürgerungen, aber auch Regularisierungen.414 In diesen Materien
entscheiden die Mitgliedstaaten noch weitgehend alleine über die Geneh-
migung des Aufenthalts.
Obwohl die „statist assumption“ kaum mehr von Relevanz ist, ist sie in
der Lehre immer noch stark vertreten. Um diese überkommene Lehrmei-
nung zu überwinden, schlägt Kostakopoulou vor, dass die Mitgliedstaaten
411 Vgl Costello, Human Rights 26 gebraucht den Begriff „statist“ im Sinne von
„staatsfixiert“ oder „staatszentriert“.
412 Vgl Costello, Human Rights 14 und weiters 24ff.
413 Dies wird in Kapitel 3 thematisiert.
414 Siehe Art 6 Abs 4 RückführungsRL; Menezes Queiroz, Illegally Staying 168;
Costello, Human Rights 27; Lutz in Hailbronner/Thym Art 6 Return Directive
Rn20 und Kapitel 3.B.I. und Kapitel 6.
Kapitel 1 – Die Mehrebenenanalyse der Aufenthaltsrechte von Migrant*innen
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Titel
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Untertitel
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Autor
- Kevin Fredy Hinterberger
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 514
- Kategorie
- Recht und Politik