Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Recht und Politik
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Seite - 169 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 169 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich

Bild der Seite - 169 -

Bild der Seite - 169 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich

Text der Seite - 169 -

gründung von Aufenthaltsrechten für Drittstaatsangehörige ermöglicht hat.748 Eine Kombination der beiden Auslegungsvarianten stellt die überzeu- gendste Herangehensweise für die Deutung der untersuchten unionsrecht- lichen Vorgabe dar. Demnach impliziert der Begriff „Phase“ nach Muzak einerseits eine zeitliche Komponente, die im Hinblick auf die stetige Wei- terentwicklung der Politik gesehen werden muss und eine Vollharmonisie- rung in den Schranken des Art 79 Abs 4 und 5 AEUV ermöglicht.749 Ande- rerseits hat die EU-Einwanderungspolitik nach Thym auf persönlicher und sachlicher Ebene alle Drittstaatsangehörigen zu erfassen, egal ob sie regulär oder irregulär aufhältig sind. Angemessene Behandlung Drittstaatsangehöriger Art 79 Abs 1 AEUV legt fest, dass rechtmäßig aufhältige Drittstaatsangehö- rige angemessen behandelt werden müssen. Die Kompetenz in Art 79 Abs 2 litb AEUV korrespondiert mit diesem Auftrag.750 Darüber hinaus normiert Art 67 Abs 2 AEUV, dass die gemeinsame Politik in den Berei- chen Asyl, Einwanderung und Kontrollen an den Außengrenzen gegen- über allen Drittstaatsangehörigen angemessen sein muss. Dadurch, dass die Bestimmung den persönlichen Anwendungsbereich nicht auf rechtmä- ßig aufhältige Drittstaatsangehörige einschränkt, hat die Einwanderungs- politik der EU folglich gegenüber allen Drittstaatsangehörigen – auch je- nen ohne Aufenthaltsrecht – angemessen zu sein.751 Der unscharfe Begriff der angemessenen Behandlung lässt kaum Rück- schlüsse auf seinen Bedeutungsgehalt zu. Bast sieht darin etwa ein „Gerech- tigkeitspostulat […], das zur politischen Suche nach einem Ausgleich der berührten Interessen auffordert, ohne das Ergebnis inhaltlich zu determi- nieren“.752 Rossi geht in seiner Auslegung am weitesten: „Auffallend ist in- soweit aber die Unbestimmtheit einer angemessenen Behandlung [in Art 79 Abs 1 AEUV], die sicherlich mehr meint als die Gewährung derjeni- gen Rechte, die durch die Grundrechte der Mitgliedstaaten und diejenigen III. 748 Siehe sogleich Kapitel 3.D.I. 749 Siehe zu Art 79 Abs 4 und 5 AEUV Kapitel 3.D.II.1.-2. 750 Anstatt vieler Bast, Aufenthaltsrecht 143; siehe hierzu eingehend unten Kapi- tel 3.D.II. 751 Vgl Peers, EU Justice 449; im Ergebnis auch Kortländer in Schwarze/Becker/Hatje/ Scho Art 79 AEUV Rn5. 752 Bast, Aufenthaltsrecht 143. Siehe auch Thym, CMLRev2013, 722 Fn66 mwN. C. Unionsverfassungsrechtliche Aufträge in Art 79 Abs 1 AEUV 169 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
zurück zum  Buch Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich"
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten