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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Rechtlicher Status von Ausländer*innen Bevor die einschlägigen humanitären Aufenthaltserlaubnisse dargestellt werden, wird der rechtliche Status von Ausländer*innen im Aufenthalts- recht beschrieben. Zunächst wird der un/erlaubte Aufenthalt beschrieben, anschließend der Zugang zu unselbstständiger Beschäftigung, zu Sozial- leistungen und zur Gesundheitsversorgung. Un/erlaubter Aufenthalt Gem §4 Abs 1 S 1 AufenthG benötigen Ausländer*innen für den erlaub- ten Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis.915 Das AufenthG unterscheidet zwischen verschiedenen Aufenthaltstiteln.916 Für die Zwecke der vorlie- genden Arbeit steht die „befristete Aufenthaltserlaubnis“ im Mittelpunkt. Grundsätzlich steht der Aufenthalt unter „Erlaubnisvorbehalt“.917 Insofern eine Person keinen Aufenthaltstitel und kein anderweitiges Aufenthalts- recht besitzt, hält sie sich also unerlaubt auf deutschem Hoheitsgebiet auf. Unter den unerlaubten Aufenthalt fällt auch der geduldete Aufenthalt,918 da die „Systematik des AufenthG […] grundsätzlich keinen Raum für einen ungeregelten Aufenthalt“919 zulässt. Diese Behauptung ist auch be- treffend die in §10 Abs 3 S 2 AufenthG normierte Titelerteilungssperre aufrecht zu halten, die sogleich näher behandelt wird.920 Daneben müssen Ausländer*innen grundsätzlich im Besitz eines aner- kannten und gültigen Passes oder Passersatzes sein (Passpflicht).921 Dazu zählt auch ein Ausweisersatz gem §48 Abs 2 AufenthG, der einer Person erteilt werden kann, wenn sie einen Pass weder besitzt noch in zumutbarer Weise erlangen kann.922 II. 1. 915 Vgl Huber/Eichenhofer/Endres de Oliveira, Aufenthaltsrecht Rn37f. Ausnahmen bestehen etwa für Unionsbürger*innen oder assoziierte Drittstaatsangehörige. 916 §4 Abs 1 AufenthG und siehe sogleich unten Kapitel 4.A.III.1. 917 Nr4.1.0.1 AVV-AufenthG. 918 Siehe Kapitel 5.A.I.2. 919 Masuch/Gordzielik in Huber (Hrsg), Kommentar Aufenthaltsgesetz2 (2016) §60a AufenthG Rn7 mwN. 920 Siehe sogleich unten Kapitel 4.A.III.2.c. 921 §3 AufenthG und §2ff Aufenthaltsverordnung v25.11.2004 (BGBlI 2945), zu- letzt geändert durch Verordnung v1.8.2017 (BGBlI 3066); vgl Huber/ Eichenhofer/Endres de Oliveira, Aufenthaltsrecht Rn28ff. 922 Vgl Weichert/Stoppa in Huber (Hrsg), Kommentar Aufenthaltsgesetz2 (2016) §48 AufenthG Rn8a-14. A. Deutschland 199 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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