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ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse im Sinne des §54
Abs 1 Z 2 oder 4 AufenthG besteht.1013 Dieser Versagungsgrund ist auch auf
humanitäre Aufenthaltserlaubnisse anwendbar.1014
Titelerteilungssperre nach Asylverfahren
Spezielle Regelungen bestehen für die Titelerteilung nach einem durchlau-
fenen Asylverfahren. Dies zeigt – ähnlich wie in Österreich die amtswegige
Prüfung von zwei „Aufenthaltstiteln aus berücksichtigungswürdigen
Gründen“ während des Asylverfahrens –,1015 dass die humanitären Aufent-
haltserlaubnisse eng mit dem Asylverfahren verwoben sind. Gem §10
Abs 3 S 1 AufenthG darf Ausländer*innen, deren Asylantrag unanfechtbar
abgelehnt wurde oder die ihren Antrag zurückgenommen haben, vor der
Ausreise nur eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.1016 Eine
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund eines anderen Aufenthalts-
zwecks scheidet aufgrund dieser Bestimmung aus. Besonderes gilt weiters,
wenn der Asylantrag eines*r Ausländers*in aus spezifisch normierten
Gründen – wie Täuschung – als offensichtlich unbegründet abgelehnt
wurde.1017 Dieser Personengruppe darf vor der Ausreise grundsätzlich
überhaupt kein Aufenthaltstitel erteilt werden (sogenannte Titelerteilungs-
sperre). Hiervon darf nur in zwei Fällen abgewichen werden: Insofern die
Voraussetzungen für die Erteilung einer „Aufenthaltserlaubnis bei ziel-
staatsbezogenen Abschiebungsverboten“ gem §25 Abs 3 AufenthG vorlie-
gen1018 oder ein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels besteht.1019
Darüber hinaus kann die „Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete
zum Zweck der Beschäftigung“ gem §18a Abs 3 AufenthG auch – in Ab-
weichung von der Titelerteilungssperre – erteilt werden.1020 Die Titelertei-
c.
1013 §5 Abs 4 AufenthG.
1014 So Huber/Eichenhofer/Endres de Oliveira, Aufenthaltsrecht Rn436f und Nr5.4.2
AVV-AufenthG.
1015 Siehe Kapitel 4.B.III.2.b.
1016 §10 Abs 3 S 1 AufenthG.
1017 §10 Abs 3 S 2 AufenthG; vgl Huber/Eichenhofer/Endres de Oliveira, Aufenthalts-
recht Rn138.
1018 Siehe Kapitel 5.A.II.1.
1019 Vertiefend Huber/Eichenhofer/Endres de Oliveira, Aufenthaltsrecht Rn139-141
und 439f mwN.
1020 §18a Abs 3 AufenthG; vgl Huber/Eichenhofer/Endres de Oliveira, Aufenthalts-
recht Rn142.
Kapitel 4 – Der erforderliche Kontext für den integrierten Rechtsvergleich
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Titel
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Untertitel
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Autor
- Kevin Fredy Hinterberger
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 514
- Kategorie
- Recht und Politik