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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Sinne des Gesetzes ausgeübt wurde. In der deutschen Diktion spricht man hier von der „Ermessens(rechts)bindung“.1078 Man hat Anspruch auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung der zuständigen Verwaltungsbehör- de.1079 Im Anschluss an das Rechtsmittelverfahren vor dem VG kann das zustän- dige Oberverwaltungsgericht, das mittels Urteil über das Rechtsmittel der Berufung entscheidet, innerhalb einer einmonatigen Frist angerufen wer- den.1080 Ab dem Oberverwaltungsgericht besteht Rechtsanwält*innenz- wang.1081 Im gesamten verwaltungsgerichtlichen Verfahren kann mittelosen Personen auf Antrag Prozesskostenhilfe, in der österreichischen Diktion Verfahrenshilfe genannt,1082 gewährt werden.1083 Als letzte Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit kann eine Revision – ebenfalls unter Einhaltung einer einmonatigen Frist – beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ein- gebracht werden.1084 Darüber hinaus kann bei Vorliegen bestimmter Vor- aussetzungen direkt nach einer Entscheidung des VG unter Umgehung der Berufungsinstanz eine sogenannte „Sprungrevision“ beim BVerwG einge- bracht werden.1085 Verfassungsgerichtsbarkeit Das Bundesverfassungsgericht kann das gesamte staatliche Handeln auf die Verfassungsmäßigkeit hin prüfen. Für natürliche Personen ist die Individu- alverfassungsbeschwerde von besonderer Bedeutung: Dabei handelt es sich um einen außerordentlichen Rechtsbehelf.1086 Diese Verfassungsbeschwer- de kann von jeder natürlichen Person eingebracht, wenn er*sie in ihren Grundrechten1087 oder bestimmten grundrechtsgleichen Rechten1088 durch die öffentliche Gewalt, in concreto meist Rspr oder Verwaltung, verletzt 2. 1078 §40 VwVfG; vgl Maurer/Waldhoff, Verwaltungsrecht §7 Rn17. 1079 Vgl Maurer/Waldhoff, Verwaltungsrecht §8 Rn15. 1080 §§124ff VwGO. 1081 §67 Abs 4 VwGO. 1082 Siehe unten Kapitel 4.B.V.1. 1083 §166 VwGO verweist auf die Vorschriften der Zivilprozessordnung v5.12.2005 (BGBlI 3202; 2006 I 431; 2007 I 1781), zuletzt geändert durch Ge- setz v18.12.2018 (BGBlI 2639). 1084 §§132ff VwGO. 1085 §134 VwGO. 1086 Art 93 Abs 1 Z 4a GG und §§90ff BVerfGG. 1087 Art 1-19 GG. 1088 Art 20 Abs 4, Art 33, 38, 101, 103 und 104 GG. A. Deutschland 217 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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