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Sinne des Gesetzes ausgeübt wurde. In der deutschen Diktion spricht man
hier von der „Ermessens(rechts)bindung“.1078 Man hat Anspruch auf eine
fehlerfreie Ermessensentscheidung der zuständigen Verwaltungsbehör-
de.1079
Im Anschluss an das Rechtsmittelverfahren vor dem VG kann das zustän-
dige Oberverwaltungsgericht, das mittels Urteil über das Rechtsmittel der
Berufung entscheidet, innerhalb einer einmonatigen Frist angerufen wer-
den.1080 Ab dem Oberverwaltungsgericht besteht Rechtsanwält*innenz-
wang.1081 Im gesamten verwaltungsgerichtlichen Verfahren kann mittelosen
Personen auf Antrag Prozesskostenhilfe, in der österreichischen Diktion
Verfahrenshilfe genannt,1082 gewährt werden.1083 Als letzte Instanz der
Verwaltungsgerichtsbarkeit kann eine Revision – ebenfalls unter Einhaltung
einer einmonatigen Frist – beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ein-
gebracht werden.1084 Darüber hinaus kann bei Vorliegen bestimmter Vor-
aussetzungen direkt nach einer Entscheidung des VG unter Umgehung der
Berufungsinstanz eine sogenannte „Sprungrevision“ beim BVerwG einge-
bracht werden.1085
Verfassungsgerichtsbarkeit
Das Bundesverfassungsgericht kann das gesamte staatliche Handeln auf die
Verfassungsmäßigkeit hin prüfen. Für natürliche Personen ist die Individu-
alverfassungsbeschwerde von besonderer Bedeutung: Dabei handelt es sich
um einen außerordentlichen Rechtsbehelf.1086 Diese Verfassungsbeschwer-
de kann von jeder natürlichen Person eingebracht, wenn er*sie in ihren
Grundrechten1087 oder bestimmten grundrechtsgleichen Rechten1088 durch
die öffentliche Gewalt, in concreto meist Rspr oder Verwaltung, verletzt
2.
1078 §40 VwVfG; vgl Maurer/Waldhoff, Verwaltungsrecht §7 Rn17.
1079 Vgl Maurer/Waldhoff, Verwaltungsrecht §8 Rn15.
1080 §§124ff VwGO.
1081 §67 Abs 4 VwGO.
1082 Siehe unten Kapitel 4.B.V.1.
1083 §166 VwGO verweist auf die Vorschriften der Zivilprozessordnung
v5.12.2005 (BGBlI 3202; 2006 I 431; 2007 I 1781), zuletzt geändert durch Ge-
setz v18.12.2018 (BGBlI 2639).
1084 §§132ff VwGO.
1085 §134 VwGO.
1086 Art 93 Abs 1 Z 4a GG und §§90ff BVerfGG.
1087 Art 1-19 GG.
1088 Art 20 Abs 4, Art 33, 38, 101, 103 und 104 GG. A. Deutschland
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Titel
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Untertitel
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Autor
- Kevin Fredy Hinterberger
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 514
- Kategorie
- Recht und Politik