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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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sie bzw die Vorgängerbestimmungen in der Praxis seit 1999 keine prakti- sche Relevanz entfalten.1304 Das Besondere hierbei ist, dass das „vorüberge- hende Aufenthaltsrecht“ nicht wie üblicherweise in der österreichischen Rechtsordnung durch einen Bescheid, also individuellen Verwaltungsakt, sondern unmittelbar aufgrund einer Verordnung1305 der österreichischen Bundesregierung entsteht.1306 Diese Norm nimmt somit einen Sondersta- tus ein.1307 Folglich ist die Erteilung des Aufenthaltsrechts ohne individu- elle Entscheidung und Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen mög- lich, weshalb §62 AsylG nicht unter die Regularisierungsdefinition fällt und vom Gegenstand der vorliegenden Arbeit ausgeschlossen ist.1308 Es ist darauf hinzuweisen, dass die Aufenthaltstitel im NAG, bei denen eine Inlandsantragstellung gem §21 Abs 2 NAG möglich ist, grundsätzlich nicht untersucht werden, da es sich in der Regel um keine Regularisierun- gen im Sinne der vorliegenden Arbeit handelt.1309 §§30a und 41a Abs 10 NAG werden in Kapitel 5.D.I.1.a. bzw Kapitel 5.C.V. thematisiert. Kompetenzen und Behörden in Bezug auf das Fremdenrecht Die Kompetenzen zur Gesetzgebung und Vollziehung sind im B-VG allge- mein zwischen Bund und Ländern aufgeteilt,1310 dies basiert auf dem bun- desstaatlichen Prinzip, das der österreichischen Verfassung innewohnt.1311 Im Hinblick auf das Fremden- und Asylrecht fällt die Kompetenz in Ge- setzgebung und Vollziehung vor allem dem Bund zu.1312 In Österreich ist IV. b0314.peakserver.net/wp-content/uploads/2015/02/bleiberechtsbericht_03_10. pdf (11.10.2018) 4. 1304 Siehe Verordnung der Bundesregierung, mit der das Aufenthaltsrecht kriegs- vertriebener Kosovo-Albaner geregelt und die Niederlassungsverordnung 1999 geändert wird, BGBlII 133/1999; vgl Muzak, ÖJZ 1999. 1305 Siehe zur Verordnung im österreichischen Verwaltungsrecht Raschauer, Ver- waltungsrecht Rn724ff. 1306 Vgl Muzak, ÖJZ 1999. 1307 So auch schon Muzak, ÖJZ 1999. 1308 Siehe Kapitel 2.A.II.3.a. 1309 Siehe Kapitel 2.A.II. und vertiefend Kind in Abermann/Czech/Kind/Peyrl §21 NAG Rn19-23. 1310 Art 10-15 B-VG; Öhlinger/Eberhard, Verfassungsrecht Rn235-289. 1311 Art 2 Abs 1 B-VG. Vgl Berka, Verfassungsrecht Rn155. 1312 Art 10 Abs 1 Z 3 und 7 B-VG; vgl Muzak in Kolonovits/Muzak/Piska/Perthold/ Strejcek 189 und allgemein zur Kompetenz nach Art 10 B-VG Öhlinger/Eber- hard, Verfassungsrecht Rn241f. Kapitel 4 – Der erforderliche Kontext für den integrierten Rechtsvergleich 244 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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