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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Soziale Bindungen1862 Zunächst wird die deutsche „Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Inte- gration“ dargestellt, da diese von sechs Monaten bis zu höchstens zwei Jah- ren erteilt werden kann. Anschließend wird die „Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende“ beschrieben, die einen befristeten Aufenthalt von sechs Monaten bis zu höchstens drei Jahren schaffen kann. Abschließend wird der österreichische „Aufenthaltstitel aus Gründen des Art 8 EMRK“ in Bezug auf das Privatleben dargestellt, da die- ser eine Mindesterteilungsdauer von einem Jahr hat. „Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration“ – Deutschland Die „Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration“ gem §25b AufenthG wurde gemeinsam mit der „Aufenthaltserlaubnis für gut inte- grierte Jugendliche und Heranwachsende“ 2011 eingeführt, die jeweils am 1.8.2015 in Kraft getreten sind, und sich aus Art 8 EMRK ableiten lassen.1863 Durch §25b AufenthG wurde erstmals eine „alters- und stichtagsunabhän- gige Aufenthaltsperspektive“1864 für Geduldete geschaffen.1865 Ende 2017 haben 2.453 Ausländer*innen über eine Aufenthaltserlaubnis gem §25b AufenthG verfügt.1866 Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass mit dem „Duldungsge- setz“, das am 1.1.2020 in Kraft tritt, eine stichtagsabhängige „Beschäftigungs- duldung“ geschaffen wird.1867 Dies ist insofern relevant, da Ausländer*innen (und ihre Familienangehörigen), die 30 Monate im Besitz einer solchen „Beschäftigungsduldung“ sind, bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen die hier besprochene Aufenthaltserlaubnis erlangen können.1868 In diesem Zu- B. I. 1862 Siehe bereits Kapitel 2.B.III.2. 1863 Marx, Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrecht §5 Rn138. 1864 Röder, §§25a und b AufenthG – Hiergeblieben!? Die neuen Bleiberechte bei gelungener Integration, Asylmagazin 2016, 108. 1865 Gesetz v23.6.2011 (BGBlI 1266). 1866 BT-Drs 19/633, 31 und 35f. 1867 Vgl Röder/Wittmann, Spurwechsel leicht gemacht? Überlegungen zur neuen Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung, Das Migrationspaket – Beilage zum Asylmagazin 8–9/2019, 23 (31ff); Rosenstein/Koehler, Beschäftigungsduldung – eine Bewertung der Neuregelung aus Sicht der Praxis, ZAR 2019, 223. 1868 §25b Abs 6 AufenthG idF „Duldungsgesetz“. B. Soziale Bindungen 323 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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