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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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„Aufenthaltserlaubnis zur Strafverfolgung“ – Deutschland Im deutschen Recht sind innerhalb der „Aufenthaltserlaubnis aus humani- tären Gründen“ zwei Tatbestände verankert, die auf die Strafverfolgung von speziell normierten Straftaten abzielen. Obwohl die Bezeichnung zu- nächst die Einordnung unter dem Regularisierungszweck „sonstige staatli- che Interessen“ nahelegt,2067 ist eine Einordnung an dieser Stelle passen- der, da es in beiden Bestimmungen in erster Linie um den Opferschutz geht.2068 Für diese Sichtweise spricht auch, dass es inzwischen die Möglich- keit der Verlängerung des Aufenthalts über das Strafverfahren hinaus gibt.2069 Hierbei wird nicht verkannt, dass die Kooperation mit den zustän- digen Strafverfolgungs- bzw Gerichtsbehörden ebenfalls von Bedeutung ist (Strafrechtspflegezweck).2070 Gem §25 Abs 4a AufenthG besteht eine „Aufenthaltserlaubnis für die Opfer des Menschenhandels“, die in Umsetzung von Art 8 Menschenhan- delsopferRL eingeführt wurde.2071 Nach den AVV-AufenthG steht die „Wahrung der Sicherheitsinteressen der Opferzeugen bzw. -innen von Menschenhandel sowie deren angemessene Unterstützung“ im Mittel- punkt, um die „erfolgreiche Verfolgung der Täter“2072 zu ermöglichen. In §25 Abs 4b AufenthG ist eine „Aufenthaltserlaubnis für die Opfer von Schwarzarbeit“ normiert, die in Umsetzung von Art 13 Abs 4 Sanktions- RL erlassen wurde.2073 Da die „Aufenthaltserlaubnis für die Opfer von Schwarzarbeit“ der „Aufenthaltserlaubnis für die Opfer von Menschenhan- del“ nachgebildet worden ist,2074 ist die gemeinsame Analyse der Bestim- mungen zweckmäßig. Ende 2017 waren nur 100 Ausländer*innen im Be- sitz einer Aufenthaltserlaubnis gem §25 Abs 4a oder 4b AufenthG,2075 was deren praktische Bedeutungslosigkeit unterstreicht. 2. 2067 Siehe Kapitel 5.F. 2068 Siehe diesbezüglich ErwGr 9 MenschenhandelsopferRL und Bergmann/Röcker in Bergmann/Dienelt (Hrsg), Kommentar Ausländerrecht12 (2018) §25 AufenthG Rn80ff. AA Maaßen/Koch in Kluth/Hund/Maaßen (Hrsg), Handbuch Zuwanderungsrecht2 (2017) §4 Rn701 und 711. 2069 Siehe Kapitel 5.D.I.2.b. 2070 In dem Sinne Marx, Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrecht §5 Rn60 mwN und 66. 2071 Nr25.4a.0.1 AVV-AufenthG und Marx, Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlings- recht §5 Rn60. 2072 Nr25.4a.0.1 AVV-AufenthG. 2073 Vgl Maaßen/Kluth in Kluth/Heusch §25 AufenthG Rn116. 2074 Vgl Maaßen/Kluth in Kluth/Heusch §25 AufenthG Rn116. 2075 BT-Drs 19/633, 27. Kapitel 5 – Der integrierte Rechtsvergleich von Regularisierungen 356 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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