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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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gleichzeitig die Befristung der vorläufigen Aufenthaltsberechtigung für das Opfer sowie gegebenenfalls für die Kinder. Sollte der*die Vertreter*in der Zentralregierung bzw Regierungsbeauf- tragte – nach Übermittlung der notwendigen Informationen mittels Stel- lungnahme – zum Schluss kommen, dass die Voraussetzungen für die Er- teilung der Erholungs- und Bedenkzeit nicht vorliegen, kann er*sie diese abweisen (bzw nachträglich aufheben).2152 Als Gründe für die Abweisung kommen der Schutz der öffentlichen Ordnung sowie der Umstand in Fra- ge, dass die Opfereigenschaft zu Unrecht eingewandt wurde.2153 Das Ge- setz sieht vor, dass die Abweisung begründet und bekämpfbar sein muss.2154 Verwaltungsstrafbefreiung und „vorläufige Aufenthaltsberechtigung und Arbeitserlaubnis“ Gem Art 59bis Abs 4 LODYLE ist es möglich, dass der*die Vertreter*in der Zentralregierung oder Regierungsbeauftragte das Opfer von seiner verwal- tungsstrafrechtlichen Belangbarkeit aufgrund des irregulären Aufenthalts und der in der Folge erlassenen Ausweisung befreit.2155 Der Wortlaut von Art 59bis Abs 4 LODYLE legt überdies nahe, dass der*die Ausländer*in auch von allen anderen Verwaltungsstrafen befreit werden kann.2156 Einer- seits können die Strafverfolgungsbehörden die Befreiung beim*bei der Re- gierungsvertreter*in bzw Regierungsbeauftragten basierend auf der Zu- sammenarbeit bei der Strafverfolgung anregen. Andererseits kann der*die Regierungsvertreter*in bzw Regierungsbeauftragte die Befreiung amtswe- c. 2152 Art 59bis Abs 3 LODYLE; vgl Díaz Morgado, La residencia de víctimas de trata de personas y la residencia por colaboración contra redes organizadas in Boza Martínez/Donaire Villa/Moya Malapeira 358f. 2153 Vgl Lázaro González/Benlloch Sanz in Palomar Olmeda 899f. 2154 Vgl Fernández Pérez, Derechos fundamentales 237 und allgemein die Ausfüh- rungen zum Rechtsschutz in Kapitel 4.C.V. 2155 Art 143 Abs 1 REDYLE nennt hier explizit Art 53 Abs 1 lita LODYLE. 2156 In dem Sinne Díaz Morgado, La residencia de víctimas de trata de personas y la residencia por colaboración contra redes organizadas in Boza Martínez/Donaire Villa/Moya Malapeira 347 in Bezug auf die nahezu idente Formulierung des Art 59 Abs 3 LODYLE; siehe Kapitel 5.F.II.2. D. Vulnerabilität 367 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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