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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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„Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung“ – Deutschland Die „Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Be- schäftigung“ gem §18a AufenthG fällt als einzige in der vorliegenden Ar- beit besprochene Regularisierung nicht unter die „humanitären Aufent- haltserlaubnisse“ im deutschen Aufenthaltsrecht.2342 Sie wurde zur Befrie- digung des sogenannten „Fachkräftemangels“2343 eingeführt und steht in engem Zusammenhang mit der „Aufenthaltsgewährung in Härtefäl- len“,2344 da sie diese sozusagen „entfristet“.2345 Mit Groß/Tryjanowski kann man diesbezüglich von „utilitaristischen“ Gesichtspunkten für die Erlas- sung sprechen.2346 Nur 196 Migrant*innen waren Ende 2017 im Besitz einer solchen Aufenthaltserlaubnis,2347 was zeigt, dass diese praktisch (fast) bedeutungslos ist.2348 Ein Grund hierfür sind die schwierig zu erfüllenden Erteilungsvoraussetzungen.2349 Sie ist als autonom-nationale Regularisie- rung zu qualifizieren. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass mit dem nach Abschluss der vorliegenden Arbeit (1.1.2019) beschlossenen Fachkräfteeinwande- rungsgesetz der gesamte Abschnitt 4 des Kapitels 2 AufenthG, in dem der „Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit“ normiert ist, neu geregelt wird.2350 Da- durch ist die „Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung“ ab 1.3.2020 in §19d AufenthG idF Fachkräfteeinwan- derungsgesetz zu finden. Inhaltlich bleibt sie dem Grunde nach gleich. Au- ßerdem wird durch das „Duldungsgesetz“ die „Ausbildungsduldung“ neu geregelt und eine „Beschäftigungsduldung“ geschaffen.2351 III. 2342 §18a AufenthG ist in Kapitel 2 Abschnitt 4 des AufenthG eingeordnet, der die Überschrift „Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit“ trägt; vgl auch Nr18a.0 AVV-AufenthG. 2343 Siehe allgemein zu diesem Begriff aus ökonomischer Sicht Rahner, Fachkräfte- mangel und falscher Fatalismus (2018). 2344 Siehe Kapitel 5.D.II.1. 2345 Dienelt in Bergmann/Dienelt (Hrsg), Kommentar Ausländerrecht12 (2018) §18a AufenthG Rn1f. 2346 Groß/Tryjanowski, Der Status von Drittstaatsangehörigen im Migrationsrecht der EU – eine kritische Analyse, Der Staat 2009, 259 (261, 272). 2347 BT-Drs 19/633, 12-14. 2348 Stiegeler, Geduldete Fachkräfte – Wem hilft §18a AufenthG?, Asylmagazin 2009, 11. 2349 Dienelt in Bergmann/Dienelt §18a AufenthG Rn4. 2350 Vgl Kluth, NVwZ 2019, 1306-1308 und Klaus/Hammer, ZAR 2019, 137ff. 2351 Siehe Kapitel 5.B.I. und Kapitel 5.E.III.1. E. Erwerbstätigkeit und Ausbildung 395 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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