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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Verurteilung der Täter*innen führen.2428 Unklar bleibt aber, ob bspw das Einbringen einer Anzeige für das Erteilen einer Aufenthaltsberechtigung ausreichen würde.2429 Der (weite) Ermessensspielraum der Behörden führt zu einer großen Rechtsunsicherheit und erhöht die Vulnerabilität der ko- operierenden Opfer, Zeug*innen, etc.2430 Zweckmäßig wäre deshalb gesetz- lich abschließend festzulegen, welche konkreten Handlungen den Zusam- menarbeitsbegriff erfüllen. Im Unterschied zur „befristeten Aufenthaltsberechtigung und Arbeitser- laubnis aus außergewöhnlichen Gründen für ausländische Opfer des Men- schenhandels“ ist das Erfordernis der Zusammenarbeit eine Tatbestands- voraussetzung. Dies ist auch der Grund weshalb die hier analysierte „Auf- enthaltsberechtigung und Arbeitserlaubnis aus außergewöhnlichen Grün- den aufgrund der Zusammenarbeit gegen organisierte Netzwerke“ im Re- gularisierungszweck „sonstige staatliche Interessen“ kategorisiert wurde. Folglich ist der Anwendungsbereich wesentlich kleiner, da die persönliche Situation des Opfers nicht in Betracht gezogen wird.2431 Verwaltungsstrafbefreiung Nunmehr stellt sich zunächst die Frage, mit welchen Behörden eine Ko- operation möglich ist. Einerseits wird die Zusammenarbeit mit nicht poli- zeilichen Verwaltungsbehörden festgelegt („autoridades administrativas no policiales“).2432 Laut einer Anordnung zum Ausländerrecht ist hierunter etwa das Arbeits- und Sozialversicherungsinspektorat („Inspección de Tra- bajo y Seguridad Social“) zu verstehen.2433 Andererseits normiert Art 137 REDYLE die Zusammenarbeit mit polizeilichen, steuerlichen oder richter- 2. 2428 In dem Sinne STSJ Castilla-La Mancha 225/2016, ECLI:ES:TSJCLM:2016:225; vgl auch Vicente Palacio, Art 59 LODYLE in Monereo Pérez/Fernández Avilés/ Triguero Martínez 948f mwN. 2429 In dem Sinne Díaz Morgado, La residencia de víctimas de trata de personas y la residencia por colaboración contra redes organizadas in Boza Martínez/Donaire Villa/Moya Malapeira 346f mwN. 2430 In dem Sinne Díaz Morgado, La residencia de víctimas de trata de personas y la residencia por colaboración contra redes organizadas in Boza Martínez/Donaire Villa/Moya Malapeira 346f und Defensor del Pueblo, Recomendación v23.5.2016, Queja 16002509. 2431 Vgl Vicente Palacio, Art 59bis LODYLE in Monereo Pérez/Fernández Avilés/ Triguero Martínez 960f und siehe Kapitel 5.D.I.4.c. 2432 Art 136 REDYLE. 2433 Instrucción DGI/SGRJ/06/2006, 1. F. Sonstige staatliche Interessen 409 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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