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In einer eigenständigen RegularisierungsRL könnten unterschiedliche
Erteilungsvoraussetzungen festgelegt werden, die die derzeitige Praxis der
Mitgliedstaaten, wie im Rechtsvergleich dargestellt, widerspiegeln. Der als
Ergänzung der RückführungsRL gedachte Rechtsakt sollte klar von dieser
abgegrenzt werden, da die inhaltliche Ausrichtung in der „Bekämpfung“
irregulärer Einwanderung zwar dieselbe ist, aber vollkommen andere Re-
gelungsinhalte hat. Um die zersplitterte Rechtslandschaft von Regularisie-
rungen angemessen zu adressieren, schlage ich ein zweistufiges Modell
vor.
Bevor dieses Modell präsentiert wird, ist darüber hinaus aber noch eine
andere Option zu diskutieren. Die RückführungsRL könnte reformiert
und – neben Art 6 Abs 4 RückführungsRL – weitere Bestimmungen be-
treffend Regularisierungen eingefügt werden.2497 In dieser könnten sowohl
das Rückkehrverfahren als auch Mindeststandards für die Erteilung von
Aufenthaltstiteln festgelegt werden. Hierbei könnten jene Fälle erfasst wer-
den, in denen die Rückführung aus rechtlichen oder tatsächlichen Grün-
den unmöglich und eine Regularisierung nach der hier vertretenen Mei-
nung daher geboten ist.2498 Rechtliche Gründe würden sich, wie im
Rechtsvergleich herausgearbeitet, aus dem Non-Refoulement-Gebot und
dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens ergeben.2499 Be-
sonders wichtig wäre auch, Verfahrensgarantien und strikte Mindestertei-
lungsvoraussetzungen festzulegen. Ansonsten würde die Gefahr bestehen,
dass die reformierte RückführungsRL von den Mitgliedstaaten praktisch
unterwandert bzw die völker- und europarechtlichen Standards verwässert
werden könnten („race-to-the-bottom“).2500 Wie bereits angedeutet, sollte
aber einer RegularisierungsRL der Vorzug vor einer reformierten Rück-
führungsRL gegeben werden, da derart die Unterscheidung zwischen
Rückführung und Regularisierung in der zukünftigen EU-Gesetzgebung
aufrechterhalten werden kann.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass auch die StatusRL ergänzt
werden könnte. Diese Variante wird aber nicht weiterverfolgt, da an der
Trennung zwischen international Schutzberechtigten und irregulär
aufhältigen Migrant*innen festgehalten werden sollte, vor allem um den
Schutz der ersteren nicht zu verwässern.
2497 Siehe COM(2018) 634 final zum derzeit bestehenden Reformvorschlag der
Europäischen Kommission.
2498 Siehe Kapitel 3.B.II.
2499 Siehe Kapitel 5.A.II. und Kapitel 5.B.-C.
2500 Vgl Bausager/Møller/Ardittis, Studie v11.3.2013, 84.
Kapitel 6 – Eine Regularisierungsrichtlinie der EU
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Titel
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Untertitel
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Autor
- Kevin Fredy Hinterberger
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 514
- Kategorie
- Recht und Politik