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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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selbst verschuldet wurde. Hierbei wird unterschiedlich bewertet, ob die selbstverschuldete Unmöglichkeit der Ausreise bereits bei der Erteilung der Aufenthaltsberechtigung (Österreich) oder erst beim Zugang zu Sozial- leistungen bzw zum Arbeitsmarkt (Deutschland) berücksichtigt wird.2514 Hierbei ist letztere Ansicht zu bevorzugen. Darüber hinaus müsste auch festgelegt werden, ob und falls ja, bei Erfül- len welcher Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Regularisierung be- steht. Ein solcher Rechtsanspruch sollte für jene Fälle festgelegt werden, in denen in vorliegender Arbeit eine Regularisierungspflicht argumentiert wird.2515 Folglich sollte nicht rückführbaren Migrant*innen nach einer be- stimmten Aufenthaltsdauer ein Aufenthaltsrecht gewährt werden. Dies hatte die dänische Delegation bereits 1997 im Rahmen der Verhandlungen betreffend die Einführung eines subsidiären Schutzes angemerkt.2516 Im Einklang mit der hier vertretenen Ansicht, dass in Fällen dauerhafter Nichtrückführbarkeit eine Regularisierungspflicht besteht, schlage ich da- her den Zeitraum von 18 Monaten vor, der sich aus der maximalen Haft- dauer ableitet.2517 Aufenthaltsrecht Von besonderer Bedeutung ist festzulegen, wie lang das eingeräumte Auf- enthaltsrecht gültig ist und welche Verlängerungs- bzw Umstiegsmöglich- keiten damit einhergehen. Denkbar ist auch, dass vor der Erteilung eines Aufenthaltsrechts eine Art unionsrechtlich normierter Duldungsstatus ein- geführt wird. Dieser könnte als aufenthaltsrechtliche Übergangslösung – vor der Erteilung eines Aufenthaltsrechts bzw bis zur freiwilligen Rückkehr – eine noch größere Rechtssicherheit herbeiführen. Sollte die Duldung als Vorstufe zu einem Aufenthaltsrecht eingeführt werden, ist zu berücksichtigen, dass einerseits die Erlangung der Duldung durch die Ein- räumung eines weiten Ermessens nicht unmöglich wird.2518 Andererseits sollten Situationen längerer aufenthaltsrechtlicher Irregularität vermieden III. 2514 Hierbei ist jedoch die durch das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ eingeführte „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ und deren Auswirkungen auf die deutsche Rechtslage zu berücksichtigen; siehe Kapitel 5.A.I.2.a. 2515 Siehe Kapitel 3.B.II. und weiters auch Kapitel 2.B.III.2. 2516 Rat der EU, Aufzeichnung der dänischen Delegation für die Gruppen „Migrati- on“ und „Asyl“ betreffend subsidiären Schutz v17.3.1997, 6765/97, 9. 2517 Siehe Kapitel 3.B.II.2. 2518 Siehe Kapitel 5.A.I.3.a. C. Regelungsgehalt 429 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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