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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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es erstrebenswert, wenn tatsächlich alle irregulär aufhältigen Migrant*in- nen persönlich und alle Regularisierungen materiell von dieser berücksich- tigt werden. Ein sektorieller Ansatz, dh Regelungen für einzeln abgrenzba- re Personengruppen wie Nichtrückführbare, würde nur zu einer weiteren (gewollten) Differenzierung führen.2527 Dementsprechend sollte die EU von ihren Kompetenzen im Sinne eines horizontalen Regelungsansatzes Gebrauch machen, damit eine zukünftige RegularisierungsRL Bestandteil des allgemeinen Teils des EU-Migrations- rechts wird.2528 Die Kritik am fehlenden Migrationskonzept bzw an der schleppenden Entwicklung der Harmonisierung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts könnte so zumindest für diesen Bereich hintangehalten werden.2529 Im Sinne des komplementären Konzepts der „Einwanderung von in- nen“ scheint die Einführung einer RegularisierungsRL somit das fehlende Bindeglied in der gemeinsamen Einwanderungspolitik zu sein.2530 Ver- steht man „Bekämpfung“ irregulärer Einwanderung im Einklang mit dem Primärrecht und im Sinne von Bast als „Einwanderung von innen“,2531 er- gibt sich für die EU die Chance, irreguläre Einwanderung wirksamer zu „bekämpfen“. Anhand von Regularisierungen könnte die EU somit das Vollzugsdefizit von Rückführungen verringern und eine „aktive Migrati- onspolitik betreiben“, die „Einfluss auf die Rechtswirklichkeit“2532 ausübt. Derart würden sowohl die Grundrechtspositionen irregulär aufhältiger Mi- grant*innen als auch die Steuerungsinteressen der Mitgliedstaaten eine Stärkung erfahren und im Sinne eines Ausgleichs befriedigt werden. 2527 Vgl Tewocht, Drittstaatsangehörige 417ff, 449, 451. 2528 Tewocht, Drittstaatsangehörige 411 bezeichnet dies als „‚allgemeinen Teil‘ des europäischen Einwanderungsrechts“. 2529 Vgl zur Kritik Tewocht, ZAR 2012, 219 Fn29 mwN. 2530 Siehe Kapitel 6.A. 2531 Bast, ZAR 2012, 6. 2532 Thym in Grabitz/Hilf/Nettesheim Art 79 AEUV Rn15. Kapitel 6 – Eine Regularisierungsrichtlinie der EU 432 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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