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ten. Die Ermessensentscheidung, irregulär aufhältigen Migrant*innen an-
statt des Erlasses einer Rückkehrentscheidung einen Aufenthaltstitel zu er-
teilen, wurde in der RückführungsRL kodifiziert.
Abschließend wurden die primärrechtlichen Kompetenzbestimmungen
untersucht. In der Analyse habe ich herausgearbeitet, dass Art 79 Abs 2 lita
und b AEUV der Unionsgesetzgebung weitreichende Kompetenzen zum
Erlass von Regularisierungen einräumen. Die materiellen Bestimmungen
und das Verfahren wie auch die damit einhergehenden Status- und Freizü-
gigkeitsrechte könnten in einem Unionsrechtsakt geregelt werden. Auto-
nom-national ausgestellte Aufenthaltsrechte könnten mit Status- und Frei-
zügigkeitsrechten ausgestattet werden. Gestützt auf Art 79 Abs 2 litc
AEUV könnte auch eine Art unionsrechtlich normierter Duldungsstatus
geschaffen werden. Ein Regularisierungs-Rechtsrahmen auf unionsrechtli-
cher Ebene würde auch im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip stehen.
Somit ist zu bejahen, dass eine Regularisierungspolitik der EU vom Pri-
märrecht gedeckt wäre.
Der erforderliche Kontext für den integrierten Rechtsvergleich (Kapitel 4)
Die Ausführungen in Kapitel 4 zeigen die besondere Stellung von Regula-
risierungen im Aufenthaltsrecht, Ausländerrecht bzw Fremdenrecht der
Mitgliedstaaten. Die teils unterschiedlich und teils ähnlich verlaufenen hi-
storischen Entwicklungen haben zur Herauskristallisierung einer speziel-
len Kategorie von aufenthaltsrechts-begründenden Entscheidungen in al-
len drei Mitgliedstaaten geführt. Für den folgenden Rechtsvergleich ist es
besonders fruchtbar, die (strukturellen) Unterschiede und Gemeinsamkei-
ten noch einmal vertieft darzustellen und zusammenzuführen, um ein
vollständigeres Bild der Thematik zu erlangen.
Ganz generell zeigt sich in allen drei Mitgliedstaaten, dass die Regulari-
sierungen im Vergleich zu den aufenthaltsrechts-begründenden Entschei-
dungen des „ordentlichen“ Aufenthaltsregimes privilegiert sind. Dies be-
deutet, dass die grundsätzlich zu erfüllenden Erteilungsvoraussetzungen
nicht zu erfüllen sind bzw umgekehrt speziell normierte Versagungsgrün-
de nicht anzuwenden sind. Ein markantes Beispiel hierfür ist das Visums-
erfordernis, das bei den analysierten Regularisierungen in allen drei Mit-
gliedstaaten entfällt.
Zusammengefasst werden die Regularisierungen, bis auf jeweils ein
oder zwei Ausnahmen, in einer auf mitgliedstaatlicher Ebene festgelegten
Begrifflichkeit: „Humanitäre Aufenthaltserlaubnisse“ in Deutschland,
D.
Überblick der wichtigsten Forschungsergebnisse
440
https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Titel
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Untertitel
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Autor
- Kevin Fredy Hinterberger
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 514
- Kategorie
- Recht und Politik