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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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ten. Die Ermessensentscheidung, irregulär aufhältigen Migrant*innen an- statt des Erlasses einer Rückkehrentscheidung einen Aufenthaltstitel zu er- teilen, wurde in der RückführungsRL kodifiziert. Abschließend wurden die primärrechtlichen Kompetenzbestimmungen untersucht. In der Analyse habe ich herausgearbeitet, dass Art 79 Abs 2 lita und b AEUV der Unionsgesetzgebung weitreichende Kompetenzen zum Erlass von Regularisierungen einräumen. Die materiellen Bestimmungen und das Verfahren wie auch die damit einhergehenden Status- und Freizü- gigkeitsrechte könnten in einem Unionsrechtsakt geregelt werden. Auto- nom-national ausgestellte Aufenthaltsrechte könnten mit Status- und Frei- zügigkeitsrechten ausgestattet werden. Gestützt auf Art 79 Abs 2 litc AEUV könnte auch eine Art unionsrechtlich normierter Duldungsstatus geschaffen werden. Ein Regularisierungs-Rechtsrahmen auf unionsrechtli- cher Ebene würde auch im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip stehen. Somit ist zu bejahen, dass eine Regularisierungspolitik der EU vom Pri- märrecht gedeckt wäre. Der erforderliche Kontext für den integrierten Rechtsvergleich (Kapitel 4) Die Ausführungen in Kapitel 4 zeigen die besondere Stellung von Regula- risierungen im Aufenthaltsrecht, Ausländerrecht bzw Fremdenrecht der Mitgliedstaaten. Die teils unterschiedlich und teils ähnlich verlaufenen hi- storischen Entwicklungen haben zur Herauskristallisierung einer speziel- len Kategorie von aufenthaltsrechts-begründenden Entscheidungen in al- len drei Mitgliedstaaten geführt. Für den folgenden Rechtsvergleich ist es besonders fruchtbar, die (strukturellen) Unterschiede und Gemeinsamkei- ten noch einmal vertieft darzustellen und zusammenzuführen, um ein vollständigeres Bild der Thematik zu erlangen. Ganz generell zeigt sich in allen drei Mitgliedstaaten, dass die Regulari- sierungen im Vergleich zu den aufenthaltsrechts-begründenden Entschei- dungen des „ordentlichen“ Aufenthaltsregimes privilegiert sind. Dies be- deutet, dass die grundsätzlich zu erfüllenden Erteilungsvoraussetzungen nicht zu erfüllen sind bzw umgekehrt speziell normierte Versagungsgrün- de nicht anzuwenden sind. Ein markantes Beispiel hierfür ist das Visums- erfordernis, das bei den analysierten Regularisierungen in allen drei Mit- gliedstaaten entfällt. Zusammengefasst werden die Regularisierungen, bis auf jeweils ein oder zwei Ausnahmen, in einer auf mitgliedstaatlicher Ebene festgelegten Begrifflichkeit: „Humanitäre Aufenthaltserlaubnisse“ in Deutschland, D. Überblick der wichtigsten Forschungsergebnisse 440 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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