Seite - 444 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Der integrierte Rechtsvergleich von Regularisierungen nach dem
Regularisierungszweck (Kapitel 5)
Nachdem nunmehr der erforderliche Kontext für den Rechtsvergleich dar-
gestellt wurde, widmet sich dieses Kapitel in einer rechtsvergleichenden
Analyse Regularisierungen. Die kontextuelle Methode, die bereits für die
Aufbereitung von Kapitel 4 verwendet wurde, wird auch in der Folge ange-
wandt. Regularisierungen werden in einem integrierten Vorgehen anhand
eines Gliederungskriteriums, namentlich dem Regularisierungszweck, ka-
tegorisiert, verglichen und bewertet. Von einem klassischen Rechtsver-
gleich im Sinne von Länderberichten wird abgesehen. Der Prüfungsmaß-
stab ist die Vereinbarkeit mit den einschlägigen völker- und unionsrechtli-
chen Bestimmungen, wobei in Bezug auf das Völkerrecht nur die EMRK
im Detail beleuchtet wird.
Prüfungsmaßstab für den Regularisierungszweck „Nichtrückführbar-
keit“ bildet das Non-Refoulement-Gebot und die RückführungsRL. Letzte-
re verpflichtet die Mitgliedstaaten den irregulären Aufenthalt entweder
durch die Rückführung oder durch das Erteilen eines Aufenthaltsrechts zu
beenden. Nach der hier vertretenen Ansicht resultieren aus der Rückfüh-
rungsRL zwei Regularisierungspflichten. Diese Pflicht greift einerseits,
wenn eine Rückführung das Non-Refoulement-Gebot verletzten würde.
Vertritt man diese Meinung nicht, besteht aufgrund des Non-Refoule-
ment-Gebots bloß ein besonderer Ausweisungsschutz für Migrant*innen,
aber keine Pflicht zur Erteilung eines Aufenthaltsrechts. Andererseits be-
steht nach der hier vertretenen Ansicht eine Regularisierungspflicht nach
der RückführungsRL in Fällen dauerhafter Nichtrückführbarkeit, dh,
wenn eine Person nicht innerhalb von 18 Monaten vom jeweiligen Mit-
gliedstaat abgeschoben werden kann.
Betreffend die rechtsvergleichende Untersuchung des Regularisierungs-
zwecks „Nichtrückführbarkeit“ kann eingangs festgehalten werden, dass
einerseits Österreich und Deutschland und andererseits Spanien unter-
schiedliche Wege im Umgang mit irregulär aufhältigen Fremden bzw Aus-
länder*innen gefunden haben, die nicht rückführbar sind. Dies wurde
auch bereits in Kapitel 4 deutlich, wo der jeweils unterschiedlich ausgebil-
dete Zugang zu Sozialleistungen und zur Gesundheitsversorgung themati-
siert wurde.
Das spanische Recht lässt die Situation von irregulär aufhältigen Mi-
grant*innen, die nicht abgeschoben werden können, ungeregelt. Man
kann von einer de facto bzw außergesetzlichen Duldung irregulär aufhälti-
ger Migrant*innen in den ausgemachten Sachverhaltskonstellationen spre-
E.
Überblick der wichtigsten Forschungsergebnisse
444
https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Titel
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Untertitel
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Autor
- Kevin Fredy Hinterberger
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 514
- Kategorie
- Recht und Politik