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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Der integrierte Rechtsvergleich von Regularisierungen nach dem Regularisierungszweck (Kapitel 5) Nachdem nunmehr der erforderliche Kontext für den Rechtsvergleich dar- gestellt wurde, widmet sich dieses Kapitel in einer rechtsvergleichenden Analyse Regularisierungen. Die kontextuelle Methode, die bereits für die Aufbereitung von Kapitel 4 verwendet wurde, wird auch in der Folge ange- wandt. Regularisierungen werden in einem integrierten Vorgehen anhand eines Gliederungskriteriums, namentlich dem Regularisierungszweck, ka- tegorisiert, verglichen und bewertet. Von einem klassischen Rechtsver- gleich im Sinne von Länderberichten wird abgesehen. Der Prüfungsmaß- stab ist die Vereinbarkeit mit den einschlägigen völker- und unionsrechtli- chen Bestimmungen, wobei in Bezug auf das Völkerrecht nur die EMRK im Detail beleuchtet wird. Prüfungsmaßstab für den Regularisierungszweck „Nichtrückführbar- keit“ bildet das Non-Refoulement-Gebot und die RückführungsRL. Letzte- re verpflichtet die Mitgliedstaaten den irregulären Aufenthalt entweder durch die Rückführung oder durch das Erteilen eines Aufenthaltsrechts zu beenden. Nach der hier vertretenen Ansicht resultieren aus der Rückfüh- rungsRL zwei Regularisierungspflichten. Diese Pflicht greift einerseits, wenn eine Rückführung das Non-Refoulement-Gebot verletzten würde. Vertritt man diese Meinung nicht, besteht aufgrund des Non-Refoule- ment-Gebots bloß ein besonderer Ausweisungsschutz für Migrant*innen, aber keine Pflicht zur Erteilung eines Aufenthaltsrechts. Andererseits be- steht nach der hier vertretenen Ansicht eine Regularisierungspflicht nach der RückführungsRL in Fällen dauerhafter Nichtrückführbarkeit, dh, wenn eine Person nicht innerhalb von 18 Monaten vom jeweiligen Mit- gliedstaat abgeschoben werden kann. Betreffend die rechtsvergleichende Untersuchung des Regularisierungs- zwecks „Nichtrückführbarkeit“ kann eingangs festgehalten werden, dass einerseits Österreich und Deutschland und andererseits Spanien unter- schiedliche Wege im Umgang mit irregulär aufhältigen Fremden bzw Aus- länder*innen gefunden haben, die nicht rückführbar sind. Dies wurde auch bereits in Kapitel 4 deutlich, wo der jeweils unterschiedlich ausgebil- dete Zugang zu Sozialleistungen und zur Gesundheitsversorgung themati- siert wurde. Das spanische Recht lässt die Situation von irregulär aufhältigen Mi- grant*innen, die nicht abgeschoben werden können, ungeregelt. Man kann von einer de facto bzw außergesetzlichen Duldung irregulär aufhälti- ger Migrant*innen in den ausgemachten Sachverhaltskonstellationen spre- E. Überblick der wichtigsten Forschungsergebnisse 444 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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