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Rudolf Eitelberger von Edelberg - Netzwerker der Kunstwelt
Seite - 352 -
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352 Monica Scilipoti Das Berliner Ergebnis und seine Abweichungen vom Vorbild : das provisorische Statut der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin von 1875 Richard Schönes Statutenentwurf von 1874, den das preußische Kultusministerium am 23.  Juli desselben Jahres dem Direktorium und dem Senat der Berliner Akademie zur Begutachtung weiterleitete, zeigt deutlich, dass die preußischen Reformbemühungen vom Wiener Vorbild inspiriert waren. Das Dokument offenbart aber auch die Inte- ressenskonflikte zwischen dem Ministerium und den bereits vorhandenen Instanzen der Akademie.29 So versuchte Schöne, in Anlehnung an die Wiener Akademie, eben- falls eine ›allgemeine Künstlerschule‹ zu etablieren. Der Versuch misslang allerdings. An ihrer Stelle wurde im provisorischen Statut von 1875 als Einrichtung die ›allge- meine Akademie der bildenden Künste‹ gesetzlich verankert. An Schönes ursprüngliche Idee erinnerte nur noch die Bezeichnung ›allgemeine‹. Der Senat der Akademie hatte dagegen auf die akademische Bezeichnung gepocht, um den Unterschied zu anderen Kunstschulen zu unterstreichen  – hier scheint Schöne letztendlich nicht in der Lage gewesen zu sein, die Künstler von seinen Ideen zu überzeugen.30 In dem sonst so de- tailreichen Statut klafft zudem eine Lücke, die den eigentlichen Kern der umbenannten allgemeinen Künstlerschule betrifft, nämlich die dort zu lehrenden Fächer, inklusive der Hilfsfächer. Die endgültige Berliner Version ist im Vergleich zum Wiener Statut von 1872 diesbezüglich äußerst schwammig. In den über 18  Paragrafen, die diese Einrich- tung betreffen, finden sie lediglich im einführenden Paragrafen eine sehr oberflächliche Erwähnung : Die allgemeine Akademie der bildenden Künste bezweckt eine allseitige Ausbildung in den bildenden Künsten und ihren Hülfswissenschaften, wie sie der Maler, Bildhauer und Architect gleichmässig bedarf, und die specielle Vorbildung für die selbständige Ausübung der einzelnen Zweige der bildenden Kunst. Der Unterricht ist obligatorisch.31 29 Archiv der Akademie der Künste, Bestand Preußische Akademie der Künste, Statuten der Aka- demie, PrAdK  0692, Bl.  1–12. Vergleich dazu GStA PK, I.  HA Rep.  76 Ve Sekt.  17 Abt.  I Nr.  11 Bd.  3, Bl.  156–166. 30 Auf Schönes Aufforderung verfasste der Senat ein Motivationsschreiben über die von der Akademie geänderten Stellen der zu begutachtenden Fassung des neuen Statutes : GStA PK, I.  HA Rep.  76 Ve Sekt.  17 Abt.  I Nr.  11 Bd.  3, Bl.  23–26, hier Bl.  23. Eine erste Fassung des Schreibens befindet sich im Archiv der Akademie der Künste (zit. Anm.  29), Bl.  13–15. Das 1875 erlassene Statut in ebenda, Bl.  20. 31 Vgl. §  57 des Statutes in ebenda, Bl.  20. Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
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Rudolf Eitelberger von Edelberg Netzwerker der Kunstwelt
Titel
Rudolf Eitelberger von Edelberg
Untertitel
Netzwerker der Kunstwelt
Autoren
Julia Rüdiger
Eva Kernbauer
Kathrin Pokorny-Nagel
Raphael Rosenberg
Patrick Werkner
Tanja Jenni
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20925-6
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
562
Kategorie
Biographien
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Rudolf Eitelberger von Edelberg