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Schule während der Corona-Pandemie
15DDS,
17. Beiheft (2021)
den Infektionsrisiken von Schulbeteiligten in anderen Lebensbereichen in Auft rag ge-
geben (KMK, 2020m und n).
In ihrer Videoschaltkonferenz am 25. November 2020 stellten die Bundeskanzlerin
und die Regierungschefi nnen und -chefs der Länder fest, dass die am 28. Oktober ge-
troff
enen Maßnahmen des „Lockdown light“ trotz einiger Erfolge bei der Begrenzung
des Infektionsgeschehens noch nicht aufgehoben werden könnten. Ein Wert von 50
Infektionen pro 100.000 Einwohner, der noch eine Kontaktverfolgung gewähr leisten
würde, sei noch nicht erreicht. Dieser gelte weiterhin, wie in Paragraph 28a des
Infektionsschutzgesetzes (InfSchG) vorgesehen, als Orientierungsmarke bei Entschei-
dungen für Lockerungen. Die am 28. Oktober 2020 für den Monat November be-
schlossenen Maßnahmen würden bis zum 20. Dezember 2020 bundesweit verlängert
(Bundesregierung, 2020g).
Für den Schulbereich waren sich Bund und Länder weiterhin darüber einig, dass
der Präsenzunterricht bei diesen Entscheidungen höchste Priorität habe, weshalb
sie unter Beachtung des Infektions- und Gesundheitsschutzes so lange wie mög-
lich am Unterricht vor Ort festhalten wollten. Andere Unterrichtsmodelle insbe-
sondere für ältere Schüler*innen seien anzuwenden, wenn das regionale oder lokale
Infektionsgeschehen dies gebiete. Die Weihnachtsferien würden bundesweit auf den
19. Dezember 2020 vorgezogen. Schüler*innenfahrten und internationaler Austausch
blieben grundsätzlich untersagt. Um den Schüler*innentransport zu entzerren, sollten
schulorganisatorische Maßnahmen (z. B. gestaff
elter Unterrichtsbeginn) ergriff
en und,
wo immer möglich, zusätzliche Schüler*innentransporte geschaff
en werden.
In Abhängigkeit von der regionalen Inzidenz und den von ihnen besuchten Jahr-
gangs stufen sollten die Schüler*innen aller Schulen auf dem Schulgelände und
im Unterricht, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden könne, eine
Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Bei einer Inzidenz oberhalb von wöchentlich 200
Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern sollten darüber hinaus weitergehende
Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung in den älteren Jahrgängen ab Jahr
gangs-
stufe 8 (außer Abschlussklassen) schulspezifi
sch umgesetzt werden, welche die Um-
setzung der AHA+L-Regeln (Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tra-
gen und regelmäßig lüft
en) besser gewährleisteten, beispielsweise Hybrid- bzw.
Wechsel
unterricht. Zur Sicherung des Schulbetriebs vereinbarten Bund und Länder
ferner eine einheitliche Kontrollstrategie, u. a. mit Schnelltests, einer häuslichen
Clusterisolation der vom örtlichen Gesundheitsamt defi
nierten Gruppen und einer
Haushalts quarantäne (nur) bei auft retenden Symptomen.
In ihrem Gespräch am 2. Dezember 2020 einigten sich der Bund und die Länder
darauf, die Maßnahmen, auf die sie sich im November verständigt hatten, bis zum
10. Januar 2021 mit dem Ziel fortzuführen, wieder auf eine Wocheninzidenz von
unter 50 Fällen pro 100.000 Einwohner zu kommen (Bundesregierung, 2020i).
Schule während der Corona-Pandemie
Neue Ergebnisse und Überblick über ein dynamisches Forschungsfeld
- Titel
- Schule während der Corona-Pandemie
- Untertitel
- Neue Ergebnisse und Überblick über ein dynamisches Forschungsfeld
- Autor
- Detlef Fickermann
- Herausgeber
- Benjamin Edelstein
- Verlag
- Waxmann Verlag
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-8309-9331-5
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 236
- Schlagwörter
- Schule, Unterricht, Covid-19, Gerechtigkeit, Bibliografie, Lehre, Pandemie, Bildung, Studien
- Kategorien
- Coronavirus
- Recht und Politik