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Nach 1918
Die schwierige Versöhnung - Italien, Österreich und Südtirol im 20. Jahrhundert
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438 Joachim Gatterer ten in der Verfassungsgebenden Versammlung ab 1946 entsprechende Vor- schläge vor, die sich in ihrer Substanz mit der 1948 in Kraft getretenen ersten Autonomieregelung für Südtirol weitgehend decken64. Den wesentlichen Kritikpunkt der deutschsprachigen und ladini- schen Südtiroler am Ersten Autonomiestatut stellte die Konstituierung der Einheitsregion Trentino-Südtirol dar, zumal in dieser autonomen Verwal- tungseinheit durch Einbeziehung des Trentino gezielt eine italienische Be- völkerungsmehrheit (und damit eine Hegemonie nationaler Parteien unter DC-Führung) geschaffen wurde, was die Autonomieregelung für Südtirol drastisch entkräftete. Diese Einheitsregion galt sowohl in Italiens bürger- lich-nationalistischen Parteien als auch unter den italienischen Sozialisten und Kommunisten bereits als Maximalzugeständnis an die NS-kompromit- tierten Südtiroler65 und wurde nur vom Trentiner Sozialisten Gigino Battisti (dem Sohn Cesare Battistis) als unzureichend empfunden66. Südtirols Sozial- demokraten und Kommunisten hatten 1946 hingegen unisono mit den Tiroler tentrionale), (14.9.1945) 1, abgedruckt in: Akten und Dokumente des PCI zur Südtirolpolitik ab 1930, hrsg. von Silvio Flor [gebundene Dokumentensammlung ohne Datum], einsehbar in der Südtiroler Landesbibliothek Tessmann, Magazinbestand, Signatur IV 85.809. (Übers. d. Verf.) 64 Die KPI veröffentlichte einen im Rahmen der Arbeiten der Costituente vorgebrachten Gesetzesentwurf ihres Genossen Ruggero Grieco, in dem u.a. folgende Passagen enthalten sind: Das Staatsgebiet ist in autonome Regionen, Regionen und Gemeinden unterteilt. Autonome Regionen sind Sizilien, Sardinien, das Aostatal, Trentino-Südtirol. (…) Den autonomen Regionen sind im Rahmen der territorialen Einheit des Staates und gemäß den Verfassungsgesetzen juristische Sonderbedingungen eingeräumt (Statute der autonomen Regionen). (…) Die Regionen bestehen aus autarken Einheiten und sind mit eigenen Rechten gemäß den in der Verfassung festgeschriebenen Prinzipien ausgestattet. Ferner werden den Regionen all jene staatlichen Dienstleistungen übertra- gen, die gemäß dem Gesetz zur Reorganisation der staatlichen Dienstleistungen sinnvollerweise de- zentralisiert werden können. Zur Erfüllung der eigenen Verwaltungsaufgaben und jener, die sich in der Kompetenz des Staates befinden, und die dieser der Region zur Durchführung anvertraut, wird die Region in technisch-administrative Zuständigkeitsgebiete (Provinzen) eingeteilt. Ruggero Grie- co, I Comunisti e la creazione dell’Ente Regione [ohne Ort 1946/47], abgedruckt in Joachim Gatterer, Die sozialistische und kommunistische Arbeiterbewegung in Tirol und Südtirol 1890–1991. Vorarbeiten und Quellensammlung für eine Dokumentation ihrer Geschichte (Innsbruck 2017) 578–583. 65 Vgl. die oben zitierte Argumentation Palmiro Togliattis sowie Claudio Nolet, La ques- tione internazionale dell’Alto Adige Südtirol, in: I socialisti e la questione sudtirolese, hrsg. von Circolo Culturale „G. Salvemini“ (Bolzano 1978) 4–18, hier: 16. 66 Die Trientiner Sozialisten lehnen den Vorschlag einer einzigen Autonomie für die ganze, die beiden Provinzen Bozen und Trient umfassende Region ab. Die Resolution verficht den Gedanken, daß die „tridentinische Regionalautonomie das Resultat eines Konsortiums zweier Autonomien sein soll: jener für Trient und jener für Südtirol“. Die Sozialisten befürchten, daß in einer gemeinsamen Verwal- tung, in welcher die Mehrheit italienisch wäre, sich zum Schaden des deutschsprachigen Teils die glei- che wirtschaftliche und politische Unterdrückung wiederholen könnte, die auf dem Trentino lastete,
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Die schwierige Versöhnung Italien, Österreich und Südtirol im 20. Jahrhundert
Titel
Die schwierige Versöhnung
Untertitel
Italien, Österreich und Südtirol im 20. Jahrhundert
Autoren
Andrea Di Michele
Andreas Gottsmann
Luciano Monzali
Herausgeber
Karlo Ruzicic-Kessler
Verlag
Bozen-Bolzano University Press
Ort
Bozen
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-SA 4.0
ISBN
978-88-6046-173-5
Abmessungen
16.0 x 23.0 cm
Seiten
616
Schlagwörter
20. Jahrhundert, Österreich, Südtirol, Italien, Geschichte
Kategorien
Geschichte Nach 1918
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