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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 1
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102 Kommentare und Messestiftung wurden seitens der Stadt für so wichtig erachtet, dass sie auch in den einleitenden Worten der Ordnung des Jahres 1634 prominent erwähnt wurden (Edition Nr. 19, S. 519f.). Stadtamann und Rat erhielten das Recht der Präsentation beim Bischof von Chur. Zusätzlich zu dieser Hauptaufgabe musste der Priester überdies bei allen „gött- lichen“ Ämtern in der Pfarrkirche St. Nikolaus singen helfen. In das Hospital wurden regelmäßig auch arme Schüler aufgenommen und dort versorgt, die vom Benefiziaten Unterricht in Gesang und Musik erhielten. Als Gegenleistung mussten sie sowohl in der Versorgungsanstalt als auch in der Pfarrkirche ihre Kunst ausüben. Das Benefizium zum hl. Geist hatte bis zum Jahr 1828 Bestand; als letzter Benefiziat war Adalbert Sax, Gym- nasialprofessor in Feldkirch, tätig († 1831)9. Die Kapelle war noch bis 1876 zugänglich10. Über Rechte und Pflichten der Pfründner unterrichten uns nicht nur die Haus- und Verpflegungsordnungen (Edition Nr. 19 und 20, S. 519–523)11, sondern darüber hinaus auch die so genannten Reverse, welche die Frauen und Männer vor der Aufnahme in das Haus vorzulegen und vor dem Stadtamann und dem Rat mit einem Eid zu beschwören hatten. Vom 16. bis zum 18. Jahrhundert betrug die Aufnahmegebühr zwischen 100 und 300 fl., für Fremde sogar die hohe Summe von 500 fl.12. Pöthgewandt, eine Mindestaus- stattung an Kleidung sowie ein wenig Hausrat mussten ebenfalls mit eingebracht werden. Als Gegenleistung erhielten die Pfründnerinnen und Pfründner Unterkunft, Verpflegung und eine einfache medizinische Versorgung im Bedarfsfall. Nach ihrem Ableben kam ihre meist geringe Habe dem Spital zugute, sofern die Hausbewohner nicht ohnedies mittellos waren. Verstieß eine Person wiederholt gegen die Statuten, so konnte das Anrecht auf den Hospitalplatz verloren gehen13. Obwohl vom Personal und den Insassen gefordert wurde, dass sie der jeweiligen Ordnung nachleben sollten, kam es im Laufe der Jahrhunderte zu gravierenden Miss- ständen. Neben Bränden14, Seuchenzügen und Kriegen mit ihren Auswirkungen führte auch die Misswirtschaft einzelner Spitalpfleger zu gröberen Problemen. Im so genannten Ernst-von-Felsenberg-Rezess von 1768 verlangte Maria Theresia eine wesentlich stren- gere Aufsicht über die vorhandenen Kapitalien, Güter und Zinsen, zusätzlich eine de- taillierte Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben, die Abschaffung von Geschenken und das Verbot des Verkaufs von Getränken sowie Speisen. Der Spitalverwalter musste allwöchentlich einer „Wirtschafts-Deputation“ Bericht über seine Tätigkeit abstatten und unterlag einer genauen Kontrolle. Auch die Arbeit der Köchin, die das nunmehrige „regu- lierte Essen“ für die Hausbewohner zuzubereiten hatte, wurde einer genauer Prüfung un- terzogen. Gespart werden sollte nicht nur bei den Speisen, sondern auch bei der Ausgabe des Weins, worüber sich die Spitaler vor allem in der Zeit der Napoleonischen Kriege beschwerten15. Diesbezüglich klingt es beinahe als Hohn für die Hausbewohner, dass Dr. Johann Rädlmayer, Arzt in Feldkirch 1661 bis 1678, im Rahmen einer Auseinanderset- 9 Somweber, Spital 435–437; Rapp, Generalvikariat 113–117; Wanner, Medizin 10. 10 Volaucnik, Heiliggeist-Spital 234; Ulmer–Getzner, Dompfarre 557f. 11 Vgl. auch Somweber, Spital 453–458 (Speiseordnung 1650). 12 Vgl. Leipold-Schneider, Bevölkerungsgeschichte 76f. Einige Hospitalbewohner zahlten sogar Steuern, so z. B. im Jahr 1594 acht Personen, obwohl dies dem Text der „Gründungsurkunde“ eigentlich wider- sprach. 13 Somweber, Spital 443–447; Wanner, Medizin 10; Amann, Armenfürsorge 20. 14 Ulmer–Getzner, Dompfarre 46. 15 Somweber, Spital 447–449; Egger, Ausgrenzen 33; Burmeister, Feldkirch 268; Wanner, Medizin 10, 12.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 1
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
1
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
432
Kategorie
Medizin
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