Seite - 485 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Bild der Seite - 485 -
Text der Seite - 485 -
I. Österreich: Hofspitäler (Edition Nr. 1–16) 485
durch erbahre und unverdächtiger leuth und in alweg mit vorwüssen deß spittlmaister
und gegenschreibers in beisein des siechvatters bescheche; gedachter siechvatter soll auch
bei der spör, inventur und außthailung sein und sechen, das threulich damit gehandlet
werde, sonderlich aber soll den superintendenten zuvor ain verzaichnus khonfftig
austhailung zugestelt und mit seiner verwilligung außgethailt werden, sonsten aber,
wo ein persohn untestirter absturbe, so soll ihr verlassenschafft dem spital bleiben, eß
wehre dan, daz sie arme khünder oder freundt hetten, denen soll unser spittlmaister und
gegenschreiber (mit vorwüssen unser n[ieder] ö[sterreichischen] regierung und camer, wie
auch mit consens deß superintendenten) von seiner verlassenschafft nach glegenhait vil
oder wenig zugeben und erfolgen zu lassen macht haben.
[117.] Dise ordnung solle alle Quatember ainmahl vor meniglichen offentlich im
spitahl vorgelesen werden.
[118.] Wo sich dan auch ain infection oder khrüegs leuff [33r] zuetrüegen, würdt
spittlmaister und gegenschreiber jederzeit alle nothwendige fürsechung zu thuen wüssen.
[119.] Zum beschluß wollen wür, daz ein spitahl aller frävel und muthwillen,
gottslästern und panckhatiren, sauffen, fressen, spilen, jubeliren, tanzen, saittenspill, hadern,
winckhl heurathen, unzucht und leichtferttigkhaiten genzlichen vermitten bleiben, bei
vermaidung der straff, so jederzeit nach glegenhait der verbrechung, anderen zum ebenbildt,
mit ernst furzunemmen, damit auch solch unser spitahl für anderen befreit seie, so solle
unser stattgericht und alle andere gericht in daz spital nach den tättern zu greiffen nit
macht haben, sondern die, so etwo mit todtschlag und allen anderen malefizischen sachen,
die unseren stattgricht zuhandlen gebühren, beschrieen seindt, den spittlmaister und
gegenschreiber anzaigt und wo alsdan ainige indicien oder schain aines maleficii verhanden,
auß den spitahl dem stattgericht yberantwortt gegen demselben, ferer nach vernemmung
ihrer purgation und behelffs, waß recht ist, außgesprochen und procedirt werden.
[120.] Und ist hieneben unser ernstlicher willen und bevelch, daß diser ordnung
und instruction genzlichen nachgelebt werde, darauf dan jederzeit unser und unserer
nach[33v]khommen, regierende erzherzogen zu Össterreich, landts fürstliche regierung
und camer räth und sonderlich die auß ihr, der regierungs, mittl verordnete visitatores
oder superintendenten guett aufmerckhen haben sollen, doch behalten wür uns und
unseren nachkomenden erzherzogen etc. solche ämbter und ordnungen in alweg
zu verändern bevor etc. Beschechen in unserer statt Wienn, den vierunzwanzigisten
May im sechzechenhundert zwai und dreissigisten, unserer reiche deß römischen
im dreizechenden, des hungarischen im vierzehenden und deß böhaimischen im
fünfzehenden jahre.
[L. S.] S(eifried) Breiner, statthalter
Commissio domini electi imperatoris in consilio
Christoph Schäfler, dr., canzler
Hannß Christoph herr von Fre[y]berg, freyherr
Franciscus Ferarrio
[34r] Bey der röm(isch) kay(serlichen) may(estät) hochlöb(lichen) n(ieder) ö(sterreichischen)
regierung registratur diese abschrifft gegen dem alda fürgebrachten original gehalten,
collationirt und allerdings gleichlauttendt befunden. Actum Wien, den 17. Januarii 1652.
[L. S.] Virgili von Unthrechtsperga, rom(isch) kay(serlicher) may(estät) etc. rath, n(ieder)
ö(sterreichischen) reg(ierung) secretario und registrator, mpri.
a Unsichere Lesung.
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin