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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 530 -
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530 III.1 Tirol: Versorgungshäuser – „Hausordnung“ (Edition Nr. 21) Beiwärterinnen werden, wenn nicht die [/] Aufnahme ganz dringlich wäre, gleich den Dienstbothen in Privathaushaltungen gedungen, und eben so abgedankt; sie erhalten den bestimmten Lohn und die Verpflegung, dann die Bequartierung im Hause; wenn sie im Anstaltsdienste wegen hohen Alters, oder wegen sich durch den Dienst zugezogener Leibesgebrechen zu dessen fernerer Bekleidung unfähig werden, so erhalten sie entweder die lebenslängliche volle Verpflegung im Hause, oder falls sie es vorziehen sollten, ihre Lebenstage außer dem Hause zu vollenden, eine den Fondskräften und dem Dienstesalter entsprechende Provision. E. Ansprüche und Obliegenheiten der Pfründner. [30.] §. 1. Jeder in einem Versorgungshause einmal vorschriftmäßig aufgenommene Pfründner verbleibt in der Regel auf Lebensdauer in der Anstalt, und erhält in selber die darin eingeführte Verpflegung. [31.] §. 2. Selber erhält dreimal des Tages warme Speisen in genügender Portion, und zwar in der Regel: Morgens eine Suppe, Mittags eine Suppe und wohlausgekochte Mehl- oder auch Fleischspeise und Gemüse, Abends eine eingekochet nahrhafte Suppe und ein Stück Brod. Wenn ein durch Abtretung seines eigenthümlichen Vermögens aufgenommener Pfründner sich durch vorbezeichnete Vermögensabtretung die wenigstens manchmalige Kostvermehrung oder Verbesserung ausbedingte, so hat der Hausaufseher für diesfalls gewissenhafte Einhaltung jenes Vertrages vorzusorgen. [32.] §. 3. An Bettgeräthe erhält er einen zweimal des Jahres frisch zu füllenden Strohsack, einen Stroh- und einen Federpolster, zwei Leintücher, und im Sommer eine, im Winter zwei Decken; die Bettwäsche ist alle vier Wochen zu reinigen. Da die Pfründner meist alt, oder sonst presthaft sind, so ist denselben eine dritte Wolldecke zur Ueberdeckung des Strohsackes, um doch etwas weicher zu liegen, wenn es immer die Fondskräfte erlauben, zu vergönnen, um so mehr hat dies bei Erkrankungen zu geschehen. [33.] §. 4. Jeder Pfründner erhält bei seinem Eintritte zwei Hemden, ein Paar Strümpfe von Leingarn, ein detto von Schafwolle, ein Paar [/] Schuhe, vier Schnupftücher, eine zwilchene und eine wollzeugene Hose, (die weiblichen Pfründner statt dessen zwei Röckeln und Spenser von demselben Zeuge). – Spätere Nachschaffungen werden vom Hausaufseher auf jedesmaliges Ansuchen besorgt. Die Leibwäsche ist alle acht Tage zu reinigen. Größere Wäsche oder Kleidungsanschaffungen müssen nach den bestehenden Vorschriften durch Voranschläge, Versteigerungen mittelst Einschreitens der Haus-, Orts- und Oberbehörden eingeleitet und realisirt werden. – Alle Bett-, Wäsch- und Kleidungsgeräthe müssen mit dem Hauszeichen dauerhaft kennbar gemacht werden. [34.] §. 5. Im Erkrankungsfalle hat er Anspruch auf ein besseres Krankenbett, Wartung, Medikamenten und Krankenkost, ferners auf fleißige ärztliche und wundärztliche Behandlung, und auf den vorzugsweisen Besuch des Hauspriesters. [35.] §. 6. Vermag er sich etwas im baren Gelde zu verdienen, so hat er die Hälfte seines Verdienstes dem Hausaufseher zum Besten der Anstalt abzuliefern, die Hälfte darf er zu Bestreitung kleinerer Bedürfnisse für sich behalten; hinsichtlich der dem Pfründner für sich bleibenden Barschaft ist von der Hausmutter und vom Hausaufseher vorzusorgen, daß nicht dadurch Diebstähle und der zu reichliche Branntweingenuß veranlaßt werden. [36.] §. 7. Glaubt ein Pfründner, wie immer gegründeten Anlaß zu Beschwerdeführung zu haben, so hat er seine Beschwerde dem Hausaufseher oder dem Arzte der Anstalt, als
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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