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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 547 -
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Seite - 547 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

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III.2 Tirol: Hall/Tirol – Bürgerspital (Edition Nr. 22–26) 547 weniger jugend oder kindsbetterinnen sich befinden. Versperrung derselben, damit noch ein noch der andere unter das publicum komme, muß das erste ziel seyn. Übrigens sind sie nach ihren umständen mit der geringsten kost und wohlfeilesten bekleidung nach simplester verwaltung und administration samt allen nöthigen an medicis und chyrurgis zu versorgen. In dieses auszuwählendes abgesöndertes spital kämen alle solche unglück(liche), von was immer für einen stand sie wären, nur mit dem unterschied, daß sie nach ihrem stand abgesondert und nur etwas besser in der kost gehalten würden. Dieses sind also die drey hauptabsätze, auf welche die ausarbeitung muß gegründet werden. [/] Übrigens, um dazu zu gelangen, müssen annoch folgende anstalten bevorgehen: [4.] 1mo Daß alle anjezto in versorgungshäusern wirk(lich) bestehende leüte, welcher nicht unter diese cathegorien fielen, aus den häusern mit demjenigen entlassen würden, was sie alljährlich dem hause, alles zusammen genohmen, nach billigkeit zu stehen gekommen sind, welches ihnen baar auf die hand gezahlt würde, wodurch alle regiekosten, erhaltung in sartis tectis u(nd) alle auf die fundations und spitalskirchen und kapellen verwendende beköstigung anheimfielen. Diese so entlassene leüte bekämen ein zeichen und könten sich, seye es bei befreünden oder andern leuten, aufhalten, und seye es durch kleine häusliche dienste oder durch wartung der kinder und dergleichen, zu dem all[/]gemeinen annoch nützlich etwas beitragen und auch von diesen hausleüten mit einigem nutzen beybehalten werden. Das zu erhaltende zeichen müsten sie verbunden seyn, beständig zu tragen, um, wenn sie sich gelüsten ließen zu betteln, welches ihnen schärfstens und gegen verlust ihrer unterhaltes verbothen würde, leichter erkannt zu werden und um, sobald sie erkrankten, in das allgemeine spital gegen meldung alsogleich überbracht zu werden, das recht zu haben, also fiel auch diese beschwerlichkeit weniger aus, daß diese alten leüte als kränklich den hausleüten nicht zur last blieben. [5.] 2do Damit den famillen [!], so fundationsplätze haben, nicht zu nahe getreten würde, so bliebe einer jeden frey, nach den festgesetzten hauptprincipiis, aber nicht anders eine person, die darein passete, nach belieben zu wählen und zu benennen, und [/] dieses sowohl zu den stipendiis außer dem haus, als in die erziehungs- und krankenhäuser, nur wohl bemerkt, daß sie immer nach den festgesezten grundregeln bestünden, und außer selben nicht angenommen würden. [6.] 3tio Die durch diese veranlassung leer werdende loca physica, als exempl das große armenhaus Alserbach, Nepomukenspital, kaiserspital, Sonnenhof u(nd) dergleichen mehr, würden teils zu krankenhäusern, zu einem waisenhaus, zu einem findelhaus und dann endlich auch zu einem arbeitshaus verwendet werden können. [7.] 4to Die verteilung und administration aller dieser stipendien müste auf die allereinfachste art veranlasst und durch eine christliebende frome bruderschaft zur ehre Gottes und nächstenliebe auch so, wie die arme leütkassa oder gar von selber geführet werden [/] und die austheilung und oberaufsicht durch die grundrichter, bürgers und pfarrers veranlasset werden. [8.] 5to Alle bey den spitälern oder fundationes vorhandenen kirchen wären aufzuheben, da sie wie andere aus der pfarr versehen werden könnten, und die stiftungen in die pfarr abzugeben. [9.] 6to Alle anjezto zerstreüte kinder müsten in das waisenhaus zusammengezogen und vereinigt werden, so wie die studierende jugend in dem Nepomuzienspital und armenhaus müste mit den schon bestehenden piaristenfundationen vereiniget werden.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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