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558 IV.2 Salzburg: Mühldorf/Inn – Bürgerspital und Bruderhaus (Edition Nr. 28–30)
zum endt beywohnen, welches auch von all andern Gots diensten (sonderlich denen, so
für die guetthäter oder stiffter und stiffterin des spitals) durch daß ganze jahr verkhindt
und gehalten werden, warzue sollen sie aine löb(liche) ordnung gebrauchen, daß ihrer
zway und zway nit anderst alß wie die schueller zu kirch gehen. Wofern ain oder der ander
krankhheit halben dem opffer der heilligen mesß nicht beywohnen khundte, solle, so es
die leibs crefften [727r] vermögen, ein rosencranz aufß wenigist in grosser schwachheit
sich und die guetthäter mit fünff andechtigen vatter unser und ave Maria in die heillig
funff wunden Christi befelchen.
[6.] 6. Ausser Ostern sollen sie aufs wenigist viermal, alß zu Pfingsten, unser lieben
Frauen Himelfahrt, Allerheilligen und Weichnachten der heiligen beicht und communion
sich theilhafftig machen.
[7.] 7. In allen zimer und cämern sollen sie allerhandt geweichte sachen haben,
sonderlich daß weichwasser sich, so offt sie außgehen, damit, alß welches ein bewerthes
remedium ist, zur abstellung teifflischer anfechtung, in nammen der heiligsten
dreyfaltigkheit zubesprengen.
[8.] 8. In allen zimer und cämern sollen auf wenigist ein cruzifix gehalten und
aufgemacht werden, vor welchen die armen oder pfriendter des spitals zu weilen für
unnuzes geschwez, nachröd oder andere örgernuß, so ganz nit gestattet soll werden, ihr
andacht verrichten mögen.
[9.] 9. Aller zauberey, teifflischer aberglauben, segen und ansprechen, daß durch die
gemietter der menschen von Gott abgefihrt, in den irthumb der abgötterey fahlen, sollen
sie ganz miesßig gehen, die aber zugegen handlen, sollen nach weiter ermahnung an
speiß und trankh von ihren vorstehern und hergebern genzlich gestrafft, und der thätter
oder thäterin für die geistliche obrigkheit gestelt [727v] werden. Dergleichen soll man
verstehen von den fluechern, schelter und Gotts lösterern inßonderheit der unzichtig
reden, geberd und werkhen, im fahl sie ihr pfriendt nit gar verliehren wöllen.
[10.] 10. Die behaußung in der gmain stuben und cammer, darinen sie wohnen und
ligen, sollen sie rain unnd sauber halten, zum öfftern in der wochen von aller unflätterey
seybern, damit nit ein feuer, böse infection oder schödliche khrankhheit verursacht werde.
[11.] 11. Sie sollen geistlich- und weltlicher obrigkheit, nit weniger dem geordneten
spital verwaltern in billichen sachen genaigtem gehorsam laisten und gebirenten respect
erzaigen.
[12.] 12. Zu deme auch, in sonderheit wan ein pfriendter oder pfriendtnerin
erkhrenkhte, so sollen die pfriendter des spitals auß lieb und barmherzigkheit gegen
ihren negsten verbundten sein, so lang er oder sie wegen leibßschwachheit nit fortkhan,
ihme oder ihr, bey tag ain- und zu nachts zwo persohnen abgeleset und undter einen der
umbgewexlet, demselben oder derselben vleisßig und threulich ohne besoldung, sonder
umb Gottes willen außwartten. Die widerspenige sollen nit allein durch geistliche und
weltliche obrigkheiten, sondern auch durch ihre verwalter ernstlich gestrafft werden.
[13.] 13. Welche persohn nun wider diese obgesezte ain oder mehr articul handlt
oder sich ungehorsamb er[728r]zaigt, solle solches durch den haußmaister oder andere
mitgenossen denen verwaltern angezaigt und selbige nach gestalt des verprechens und
discretion der verwaltern entweder mit der kheichen ein zeitlang oder aufenthaltung ihrer
pfriendt und almuesen oder auf andere weiß abgebiesst werden.
[14.] 14. Und schliesßlichen, damit sich niemandt der unwissenheit halber zu
entschuldigen habe, sollen solche leges und sazung ordentlich beschriben in der gemainen
stuben aufgehenkt und den ersten Sambstag jedes monats nach einer geistlichen lection
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin