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IV.4 Salzburg: Tamsweg – Bürgerspital (Edition Nr. 36–37) 591
Verzeichniß, was die einleiber in s(ank)t Barbara spital in Damsweg zu ihrer unterhaltung
an kost und anderen des ganzen jahr durch zu beziehen haben: als
[1.] erstens freye wohnung, liegerstaatt beholzt und beleüchter.
[2.] Zweytens an der ordinari koßt haben diese an der communität bey einen tisch
und schüssel folgendes in jeden tag, und woche für und ungeänderter zu genüssen als:
Sonntags in der fruhe um halbe 7 uhr die sogenannte schottensuppe mit gewöhnlichen
brod, wiea solche durchaus alle tag gleich ista. Zu mittag um 11 uhr suppe, kraut und
knödl mit darein geschniten geselchten rind- oder schweinfleisch. Auf die nacht um 6 uhr
kraut oderb salatb und suppe.
Montags in der fruhe um halbe 7 Uhr suppe. Zu mittag um 11 uhr kraut, nudeln und
milch. Auf die nacht um 6 uhr kraut oder gersten und suppe.
Erchtags in der fruhe desgleichen. Mittags suppe, kraut und knödl mit eingeschnitten
geselchten fleisch, wie vor gemeldt. Auf die nacht kraut, nudeln und milch.
Mitwochs in der fruhe wie sonst, mittags kraut nudln und milch. Auf die nacht kraut
oder bohnen und suppe. [/]
Donnerstags in der fruhe suppe, zu mittag suppe, kraut und knödl wie sonst. Auf die
nacht kraut, nudeln und milch.
Freytags in der fruhe suppe. Mittags kraut, nudeln und milch, auf die nacht kraut,
bohnen oder salat und suppe.
Samstags eben in der fruhe suppe. Mittags kraut, milchfarfell oder koch, auf die nacht
kraut, nudl und milch.
Sonntags wiederummen wie vor enthalten, und so fort.
Weiters ist jedem spitaller alle 6te woche das so genannte stuck brod zuständig. Item jeder
person eben jähr(lich) 3 laibl käs. Wie es im spital gemacht werden.
Nit minder das jahr durch fünfmal die gewöhnl(ichen) waizernen theil-krapfen, das
ist 1stens am Faschingtag, 2tens hei(ligen) Ostern, 3tens Pfingsten, 4tens sobald die rabbater
verhanden anstatt der kirchweih, 5tens zu hei(ligen) Weihnachten. Als an welchen tägen
jeder spitaler über die gewohn(liche) kost 5 Stuk krapfen zu erhalten.
Überhin am Faschingsfeste hat jede person 1 lb. grünes rindfleisch.
Zu hei(ligen) Ostern, Pfingsten, und Weihnachten aber jedermalen eben 1 lb. rind- und 1
lb. kalbfleisch zuempfangen, desgleichen an diesen gemeldt 3 hochen festen zu mittag [/]
allzeit ¾tl bier ins comun, dann sonders am hei(ligen) abend um 10 xr. obst, am s(ank)t
Johanns tag 1 kandl wein s(ank)t Johann segen, und am fest der heil(igen) Barbara 2
fl. aus dem eingehenden allmosen unter die verhandenen spitaler zu vertheilen sind.
Soviel die sogenannten aller hei(ligen) struzen anbetrift, welche denen spitlmeistern ohne
sonderbarer vorschrift an ihren guten willen bestanden, und nur, wenn ein gutes treid jahr
gewest, hierzu bey 2 metzen hintern roggen abgeben, zu zeiten nichts: oder jezuweilen;
hiefür jeden spitaler 4 xr., nachdem sich eines oder das andere fleißiger verhalten habe,
betreuet worden, welches auch ferners bey deme sein ungeändertes verbleiben habe.
[3.] Drittens die begwandung anbelangend, hat jeder einleiber jähr(lich) 1 neues
hemdt und 2 baar schuh, in übrigens die manns personen 1 baar schwarz leinene hose
oder weißen schalk, was sie nöthiger hatten. Die weibspersonen aber das eine jahr einen
schwarz leinenern kitl, das andere jahr ein fürtuch. Item an ihren mit eingebrachten
böthen eine dürftige ausbesserung auf kosten des spitals brauchbar zu unterhalten seyen.
a–a Im Original unterstrichen.
b–b Im Original unterstrichen.
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin