Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Medizin
Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 637 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 637 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

Bild der Seite - 637 -

Bild der Seite - 637 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

Text der Seite - 637 -

V.3 Kärnten: Spittal – Herrschaftspital (Edition Nr. 47–48) 637 Zu den gräfflichen jahrtägen, deren vier im jahr, jedesmals Roggen vierling -- m(äßl) 18 Habern vierling -- m(äßl) 18 [2 r] Zue heilligen Weinacht- und Oster-feyertägen struzen für die arme leüth, jedesmals Waiz vierling -- m(äßl) 18 Dem mesner Roggen vierling -- m(äßl) 6 Dem wachter Roggen vierling -- m(äßl) 6 Betrift das ganze jahr Waiz vierling 16½ -- Roggen vierling 69½ -- Gersten vierling 30 -- Hirsch vierling 18 -- Pohn vierling 3 -- Habern vierling 105 -- [2v] [1.] Volgt die disposition und anordnung, waß gestalt die sechß und zwainzig armen leüth oder spendler das ganze jahr durch sollen in der speiss, also auch in der bekhlaidung und sauberkheit tractiert und gehalten werden. Zu mitag solle man ihnen alle tag anrichten und das essen raichen umb zehen uhr. Nachmitag umb drey uhr, winter und sommer, solle man ein jedlichen geben ein stickhl brott. Zum abendt solle man ihnen das nachtmall raichen und anrichten umb fünff uhr im winter, umb sechs im sommer. Die aichlbergische stifftung, alß nemblichen zue denn heilligen öesterlichen, Weinacht- und Pfingst-feyertagen solle man unter denen arme leüthen allmall ain gulden wein außthaillena. [3r] Rudolph schuesterische stüfftung, ingleichen vierzig khreizer alle Quatember, in waizen brott und wadellen. Die ungerische stifftung solle ingleichen ihnen, armen leüthen, alß alle Quatember per ain gulden wein, funfzehen khreuzer semel, fideliter unter ihnen außgethailt werden. Rindtfleisch solle man nemben per zehen pfening das pfundt, alle wochen vier und zwainzig pfundt, darvon solle mayr, mayrin und gutscherin alß warterin geniessen alle wochen vier pfundt und die andern zwainzig pfundt denen armen leüthen threulichen aufspeissen, alß an Sontag zwelff pfundt und Pfingstag acht pfundt. [3v] Und die wochen durch, durch daß ganze jahr sollen sie hernach volgenter gestalt mit den speissen gestalten und tractieret werden, alß Sontags zue mitag suppen, fleisch und khraut und zum abent suppen und rueben. Montags zue mitag knedelen und khrautt und zum abendt mueß und rueben. Erchtags talggen und khrautt und zum abendt suppen und khrauth. Mitwochs nudeln und milch und zum abendt prein und rueben. [4r] Pfingstags gersten und fleisch darinen und khraudt und zum abendt ein mueß und khrautt oder rueben. Freytags talggen und khraudt und zum abendt prein und rueben. Sambstags zu mitag prein und khraut und abendts nudel und suppen. Und solcher gestalt das ganze jahr durch, auch in der Fasten, ausser das fleisch an Sontag und Pfingstag, anstat desen aber ihnen talggen sollen khocht werden. a Am linken Seitenrand nachgetragen: stifftung.
zurück zum  Buch Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2"
Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Spital als Lebensform