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646 VI.1 Steiermark: Generalinstruktion für Spitalmeister (Edition Nr. 49)
[9.] Neuntens: Wann bey ein oder anderen Spittal sich ein Geistlicher befindet /
würdet desselben Verrichtung folgende seyn: daß er denen armen Spittals-Persohnen
/ so offt es nöthig / und auf das wenigste zum Weyhnachten / Osteren / Pfingsten /
und vornehmen Frauen- und anderen Fest-Tägen / Beicht-hören / und selben das
Hochwürdigste Sacrament deß Altars raiche / die gestiffte Messen oder Gebetter genau
verrichte / und imgleichen die Arme zu ihrer dißfälligen Schuldigkeit anhalte / selben
vorbette / auch sambt ihnen mit Andacht GOTT den Allmächtigen bitte / insonderheit
aber fleißig und ernstlich denen Armen in Tods-Nöthen beystehe / mit Vorzeigung
deß Crucifix vermahne / tröste / vorbette / und zuspreche / daß sie ohne Haß / Neyd
/ mit gutem Gewissen / Glauben / Lieb / und Hoffnung auf die grundlose Gnad und
Barmherzigkeit GOttes fröhlich / wie fromme Christen / sterben wollen / ihnen auch
nach beschehener Beicht den zarten Fronleichnam unsers Seeligmachers Christi JESU
mittheile / wie nicht weniger mit der Heiligen Oelung versehe / niemand aber verkürtze
/ sie deßgleichen durch GOttes-Wort treulich vermahne / und unterweise / damit sie
das jenige / so ihnen geraichet wird / mit aller Danckbarkeit empfangen / dadurch der
Allmächtige GOtt gelobet und geehret werde / und sie auch zu thun schuldig seynd /
übrigens aber um das Weltliche auch den Spittl-Meister-Dienst und Verrichtungen nichts
annemme / denen Armen wider disen in das Gesicht nicht recht gebe / noch weniger in
ihrem Ungehorsam steiffe / und noch mehrers aufwickle / wol aber die allen Falls von
dem ersteren verübende Excessen oder Ungebühr der Obrigkeit in privato kund mache
/ von Verbergung ein oder anderen durch die Arme ihme eingehändigten mehr oder
wenigeren Geld sich enthalte / wie imgleichen auch um das Testament machen / oder was
noch mehrer wäre / in selben ihme selbst was zu zuschreiben sich gantz und gar nichts
annemen / und da zum Fall aber gemeldter Geistlicher in Sachen / wie angemercket
worden / nicht also nachkommen / oder fleißig seyn wolte / er Spittl-Meister ihne dahin
vermahnen / und bey weiterer Ermanglung die Sach wohl gar allhero denunciando
berichten solle; wo sonsten auch gemeldter Geistlicher verbunden ist / öffters zu denen
Armen in die Zimmer zu gehen / und auf ihren Lebens-Wandel / und Unterhalt / ja
auf das gantze Wesen deß Spittals sein fleißiges Aufmercken zu halten / und da er etwas
ungebührliches und leichtfertiges befindete / dasselbige stracks allhero anzuzeigen / damit
sodann auch aller Unordnung zeitlich fürgebogen werden möge. [/]
[10.] Zehendens: Die Arme betreffend: sollen dise allein von hierauß in das Spittal
eingenommen / hierzu aber jederzeit von ihme Spittl-Meister und dem daselbstigen
Magistrat die Würdigste vorgeschlagen werden / wo jedoch in solchem Vorschlag die
jenige keines Wegs zu nemmen seynd / welche ihre Lebens-Zeit mit Sauffen oder sonst
leichtfertigen und muthwilligen Wandel zugebracht / auch ihrer Armuth und Elend
selbsten Ursach / folglich deß Wercks der Barmhertzigkeit nicht würdig seynd / welches
dann eben auch mit jenen zu verstehen ist; Die da mit der ansteckenden Seuche / Außsatz
/ Frantzosen / und anderen Kranckheiten / so man contagios nennet / beladen / oder mit
Unsinnigkeit / und Raserey behafftet seynd / sondern wo diser / oder voriger einer so arm
/ elend / und ohne Hülf wäre / selbe gleichwohlen den Beystand / und Wohn-Platz an
einem anderen / und separirten Ort / dem dermahligen Instituto gemäß überkommen /
wo übrigens bey Abgebung deß Vorschlags keines Wegs auf die von anderen beschehende
Recommendation, sondern so ferne nur die vorbedeute Umstände nicht zugegen seynd
/ eintzig / und allein auf die Noth und Bedürfftigkeit gesehen / annebst auch bey denen
in Städt- und Märckten gelegenen Spittäleren eine Burgerliche Persohn denen anderen
jederzeit vorgezogen werden solle; wären nun aber etwann Stifftere / oder Restauratores
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin