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682 VI.6 Steiermark: Graz – Armenhaus, Bürgerspital, Lazarett (Edition Nr. 55–63)
magnificat. Zu nachts umb 7 uhr die muetter Gottes litaney, wie auch den glorwürdigen
rosenkranz, zu ehren der h(eiligen) Elisabethae, königin in Hungarn, und dem h(eiligen)
[/] Floriani nebst denen nachts gebettern.
Die kurzen litaney werden täglich verändert, alß
Montags: von h(eiligen) geist und die lange seelen litaney vor alle christglaubige seelen im
fegfeüer;
Erchtags: zu denen h(eiligen) h(eiligen) schuzenglen die litaney;
Mitwochs: die h(eilige)a muetter Gottes litaney von ihren h(eiligen) leben;
Pfingstags: von dem hochwürdigisten gueth die litaney;
Freytags: von dem ganzen h(eyligen) leyden Christi die litaney;
Sambstags: von dem h(eiligen) Joseph sambt den salve regina und 5 gebetter, werden also
dise litaneyen nebst denen gebettern, wie sonsten Sontags zu morgens, nachmitag und
abents täglich widerhollet und gebettet.
NB: Fastens zeith wird die lange bueß litaney gebett, zu mitag und nachts aber von
dem leben und leyden Christi vill gelesen und gebettet. Ein jede persohn, [/] so gesundt
seyn, hören täglich zwey h(eilige) mösßen, eine für die lebendige, die andere für die
abgestorbene guetthätter. Die kranckhen betten aber zu hauß.
Nr. 63
Spital- und Gebetsordnung des Kleinen Lazaretts in Graz.
Graz, 1753 November 24
Archiv: StLA, Weltliche Stiftungsakten 26, K. 146, Nr. 75
Saz und ordnung, welche alle und jede in die stüfftung des h(eiligen) Elisabethae nechst
dem lazareth alda aufgenohmene arme weibspersohnen auf das genauiste zu beobachten
haben, wie folget:
[1.] Erstens sollen die gesunde und die aus dem böth sich begeben können, alle
morgen und zwar von s(ank)t Georgy- bis s(ankt)t Michaelistag umb 6 uhr, von s(ank)t
Michaelis- bis s(ank)t Georgytag aber umb 7 uhr fruhe bey dem altar kniend eine halbe
stund in gebett, wie solches zum beschlus alda vorgeschriben wird, mit möglichster
andacht zuebringenb, solches für geist- und weltliche obrigkeiten, für das gemaine anligen
der christlich-cathollischen kürchen, insonderheit für das alldurchleüchtigste erzhaus
von Öesterreich, dan für alle wohlthätter und mitwürkher lebendig und abgestorbene
aufopferen, ein gleiches auch alltäglich nachmittag umb zwey uhr und abends umb siben
uhr vorkheren.
[2.] Andertens an jenen tägen, an welchen in der stüfftungs capellen keine h(eilige)
mess gelesen wird, sollen die gesunde eine andere und zwar [/] die nechste kürchen
besuchen, aldorthen die h(eilige) mess obverstandenermassen für das allgemaine anligen,
geist- und weltliche obrigkeiten, dan ihre wohlthätter und mitwürkher lebendig und
abgestorbene mit andacht hören, sodan aber sich ohne nehmenden umbschwaiff
widerumen gleich nacher haus verfügen, unter tags auch also vormittag umb 9 und
a Über der Zeile nachgetragen.
b In linker Spalte als Kollationierungsvermerk Gregoritsch, mpria.
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin