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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 689 -
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Seite - 689 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

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VI.8 Steiermark: Knittelfeld – Versorgungshäuser (Edition Nr. 65) 689 Eben so sollen dieselben des Morgens und Abends und zu den verschiedenen Tageszeiten als vor- und nach dem Speisen zum Ave Maria ihre Andacht verrichten, und sowohl dabey als bey dem Gottesdienste in der Kirche, nach der Obliegenheit ihrer Stiftungen, für die Stifter oder die darin bestimmten Personen, insbesondere aber für a(ller) h(öchste) S(ein)e Majestät und das durchlauchtigste Kaiserhaus bethen. [3.] Sollen dieselben des Morgens zur sommerszeit um 6 Uhr, im winter aber um 7 Uhr, wenn sie anders durch Schwachheit oder Krankheit nicht daran gehindert sind, aus dem Bette aufstehen, sich selbst durch gehöriges Waschen, so wie auch ihre Kleider reinigen, und sich dann zum Gebethe, und von da zu den ihnen von der Hausaufsicht vorgeschriebenen Verrichtungen, welche sie ohne Widerrede zu leisten haben, begeben. Abends aber haben sie sich im Sommer um 9 Uhr und im Winter um 8 Uhr zu Bette zu legen. [4.] Da Reinlichkeit im Hause sowohl zur angenehmeren Existenz der darin wohnenden, als auch zur Gesundheit derselben vorzüglich erforderlich ist, so sind nicht nur die Pfründner von der Hausaufsicht zur Beobachtung derselben an ihrer eigenen Person strenge zu verhalten, sondern es sind auch von den Geeigneten aus ihnen täglich alle Zimmer, Gänge und Höfe wechselweise zu kehren und zu säubern, die Betten im Zimmer zu lüften, und in gute Ordnung zu stellen, von allen Ungeziefer zu reinigen und nach Erforderniß mit frischer Wäsche zu versehen, [/] und überhaupt alle von der Hausaufsicht zur Erhaltung der Reinlichkeit nach Umständen vorzuschreibenden Mittel auszuführen. Auch ist untersagt, in den Zimmern Taback zu rauchen, sich auf eine, die übrigen Zimmergenossen belästigende Art zu beschäftigen, oder seine Bedürfnisse auf eine unanständige oder eckel erregende Art zu befriedigen. – Das eigene Kochen der Pfründner ist, wo Haustraiteure bestehen, ganz untersagt, und darf dort, wo solche, oder eine eigens bestimmte Verspeisung der Pfründner nicht eingeführt ist und die Localverhältnisse es zulassen, nur mit Beobachtung der dafür von der Hausaufsicht vorzuschreibenden Ordnung geschehen. [5.] Soll kein Individuum ohne Wissen und Erlaubniß der Hausaufsicht ausgehen, und nie über die bestimmte Zeit der Zurückkunft, welche über die achte Stunde des Abends nicht erstreckt werden soll, ausbleiben. – Die Ursache des Ausganges ist der Hausaufsicht jederzeit anzugeben, von ihr die Wahrheit derselben auf den Grund zu sehen und nach Befund der Zulässigkeit die Erlaubniß zu ertheilen. [6.] Ausgehende Pfründner sollen nicht Wirths- und Branntweinhäuser besuchen, noch weniger betteln, Schuldenmachen, sich betrinken, oder sonst auf eine unanständige Weise sich betragen. [7.] Eben so wenig dürfen die Pfründner Wein, Bier oder Branntwein nach Hause bringen oder sich durch andere bringen lassen. Die von Wohltätern allfällig zugesendet werdenden Speisen und Getränke sind der Hausaufsicht zu übergeben, und von derselben nach ihrer Widmung zu verabreichen, oder zu vertheilen. [8.] Sollte ein Pfründner oder eine Pfründnerin erkranken, so ist hiervon der Hausaufsicht sogleich die Anzeige zu erstatten, welche für die ärztliche Hülfeleistung Sorge tragen wird. [9.] Kranken Blinden, nnd [!] sonst zu gewöhnlichen Verrichtungen wegen Gebrechlichkeit unfähigen Pfründnern, haben die übrigen nach Bestimmung der Hausaufsicht abwechselnd die erforderlichen Dienste zu leisten, und sich dabey eines gefölligen humanen Betragens gegen sie zu befleißen, worauf die Hausaufsicht ganz besonders zu sehen haben wird.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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