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710 VI.14 Steiermark: Seckau – Klosterspital (Edition Nr. 72)
VI.14 Steiermark: Seckau – Klosterspital (Edition Nr. 72)
Nr. 72
Ordnung des Klosterspitals in Seckau.
Seckau, sine dato [ca. Mitte des 18. Jahrhunderts]
Archiv: StLA, Sammlung gerahmte Bilder, Seckauer Spitalordnung (Papierhandschrift)
Druck: WichNer, Heilwesen 71–73 (sehr fehlerhaft).
Rückvermerk der Holztafel (mit Rahmen 60,5 cm x 45,5 cm): Regulen / und Satzungen […,
Wien, 1731 September 22] (Druck, siehe Nr. 50)
Die ordnung deren in spittall sich befinden, sowohl manns alß weibs-persohn
Aldieweillen ein grosße unordnung, da nichts anders alß zanckhen und greinen
(wöliches wüder Gott und solches hauß ist) ist in disen seccauerisch spittall vermörckht
und befunden worden, so ist der befelch der gnedigen obrigkheit ergangen, das man
euch allen in disem spittall befindendten ein rechtes gesaz oder gebührliche ordnung
vorschreiben solte. Volgen also die puncten, welche auf das allergehorsambste zu halten,
allen und jeden annerbotten und aufgelögt würden von der gnedigen obrigkheit.
[1.] Erstlich sollen alle, ausßgenumben die kranckhen, umb 5 uhr fruehe nach
gegöbenen zaichen des glögckhleins aufstechen und umb halber 6 uhr angelögt
sambentlich sich befinden, im winter in der stuben, im sommer aber in der capellen,
alwo sye ihre früehe gebetter, die ihnen vorgeschriben, sollen lautt betten, so aber dise
nicht, so sollen sye ihre äugene gebetter in der still verrichten, die khrumppe und blinde
aber, so sye sich villeicht nicht khönnen so geschwindt anlögen, sollen hernach eben auch
auf solche weiß in der still ihre früehe gebetter betten, dan also gebüehret es sich, das ein
jeder christlicher catholischer mentsch Gott, dem allmechtigen, am aller ersten anrueffe,
lobe unnd benedeye wegen seiner herrligkheit und mayestätt und ihme danckhe vor die
beschüzung diser verflossenen nacht, ihme fehrners bittendt umb beschüzung des tags vor
allen bösen und yblen sowohl des leibs alß auch der seelen.
[2.] Andertens sollen alle zu der fruehe mösß, außgenumben die wichtige und
nothwendige arbeith vor handen haben, bey wölicher sollet beten und Gott bitten umb
göttlichen seegen und hoches aufnemben unnsers dombstüffts, Gott wolle dises vor aller
gefahr und ybl beschüzen und behüetten, wie auch vor alle wohlthetter des spittals, dan
von disen habt ihr euer nahrung und mittl des löbens, dises seyet ihr in euerem gewüsßen
zu thuen schuldig und so ihr dises nicht thuett, so thuett ihr euer gewisßen beschwären
und habt euch zu fürchten, das ihr nit desßentwegen verdambt werdet, dises bekhröfftiget
der h(eilige) Bernardus, da er also saget, jene wohlthatten, so der undanckbahre empfangt,
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin