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722 VI.17 Steiermark: Mariazell – Klosterspital (Edition Nr. 76)
lauth gebettet und durch die etwo noch übrige zeit etwaß aus einen geistlichen buech
vorgelesen biß auf 6 uhr, wo man zum nachtmahl gehet, dabey das gewöhnliche tisch
gebett, wie zu mittag laut gebettet, nach solchem abermahlen ein geistliches buech
gelesen, daß nacht gebett verrichtet, daß gewissen erforschet und endlichen in nahmen
Gottes umb 8 oder halber 9 uhr zur nacht ruehe gegangen wird.
[4.] Vierttens am Sonn- und feyertägen aber werden alle neben dem frue ambt der
halbe süben mesß auch dem hochambt, predig und rosenkranz wie auch nachmittag
denen kinder lehren, vesper und lytaney andächtig beywohnen.
[5.] Fünfftens wird niemand sich unterfangen ohne erlaubnuß des spittl herrn in
andere marckt- oder wirthshäuser zu gehen, noch aus selben ohne ersagter erlaubnuß
wein oder pier in das spittall beyschaffen oder dahin bringen lassen.
[6.] Sechstens wird daß tobäck rauchen im dem spittall auß erhöblichen ursachen
gänzlichen abgestöllet.
[7.] Sübendens werden alle dem von gnädiger herrschafft vorgestelten spittl herrn
ehren und in allen gehorsammen, auch denen von ihme, spittl herrn, aufgestelten obsicht
tragern gehorsammen.
[8.] Achtens solle keiner in des andern zimmer sich aufhalten, auch jede ihre schlaff
cammer sambt böther sauber halten. [539 v]
[9.] Neuntens solle jemand in ain oder andern die vorgeschribene satzungen
übertretten, wird selbiger daß erstemahl sich zu bessern ermahnet, daß anderte mahl
empfündlich abgestrafft und daß trittemahl alß ain der heiligen allmosen unwürdiger von
dem spittall heraus gestossen werden.
[10.] Zöhentens damit sich keiner hierinfahls mit der unwissenheit zu schüzen habe,
sollen dise satzungen alle Quatember Sontag vor dem mittag essn öffentlich abgelesen,
dann wann ein neuer spittäller aufgenohmen wird, demselben sonderheitlich fürgehalten
werden, den 31. Martii anno 1751.
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin