Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Medizin
Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 722 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 722 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

Bild der Seite - 722 -

Bild der Seite - 722 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

Text der Seite - 722 -

722 VI.17 Steiermark: Mariazell – Klosterspital (Edition Nr. 76) lauth gebettet und durch die etwo noch übrige zeit etwaß aus einen geistlichen buech vorgelesen biß auf 6 uhr, wo man zum nachtmahl gehet, dabey das gewöhnliche tisch gebett, wie zu mittag laut gebettet, nach solchem abermahlen ein geistliches buech gelesen, daß nacht gebett verrichtet, daß gewissen erforschet und endlichen in nahmen Gottes umb 8 oder halber 9 uhr zur nacht ruehe gegangen wird. [4.] Vierttens am Sonn- und feyertägen aber werden alle neben dem frue ambt der halbe süben mesß auch dem hochambt, predig und rosenkranz wie auch nachmittag denen kinder lehren, vesper und lytaney andächtig beywohnen. [5.] Fünfftens wird niemand sich unterfangen ohne erlaubnuß des spittl herrn in andere marckt- oder wirthshäuser zu gehen, noch aus selben ohne ersagter erlaubnuß wein oder pier in das spittall beyschaffen oder dahin bringen lassen. [6.] Sechstens wird daß tobäck rauchen im dem spittall auß erhöblichen ursachen gänzlichen abgestöllet. [7.] Sübendens werden alle dem von gnädiger herrschafft vorgestelten spittl herrn ehren und in allen gehorsammen, auch denen von ihme, spittl herrn, aufgestelten obsicht tragern gehorsammen. [8.] Achtens solle keiner in des andern zimmer sich aufhalten, auch jede ihre schlaff cammer sambt böther sauber halten. [539 v] [9.] Neuntens solle jemand in ain oder andern die vorgeschribene satzungen übertretten, wird selbiger daß erstemahl sich zu bessern ermahnet, daß anderte mahl empfündlich abgestrafft und daß trittemahl alß ain der heiligen allmosen unwürdiger von dem spittall heraus gestossen werden. [10.] Zöhentens damit sich keiner hierinfahls mit der unwissenheit zu schüzen habe, sollen dise satzungen alle Quatember Sontag vor dem mittag essn öffentlich abgelesen, dann wann ein neuer spittäller aufgenohmen wird, demselben sonderheitlich fürgehalten werden, den 31. Martii anno 1751.
zurück zum  Buch Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2"
Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Spital als Lebensform