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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 738 -
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Seite - 738 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

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738 VII.1 Oberösterreich: Repräsentation und Kammer – (Edition Nr. 78–88) Nr. 83 Instruktion für die beiden Bürgerspital-Spitalverwalter in Perg. Schloss Haus, 1757 April 6 Archiv: OÖLA, A. der Landeshauptmannschaft, [Ältere Stiftungen,] Scha. 148 Ordnungg, nach welcher sich die beede spittall verwalter in dem anherigen marckt Perg mit verpflegung dasiger pfriendler von nun an betragen sollen. Einem jeden spittäller oder eingekaufften pfriendtler sollen künfftig volgente victualien, und ein mehreres nit, abgereicht werden: als jähr(lich) 4 mezen korn, ½ mezen waiz, ½ mezen gersten, 3 kandl schmalz, 15 maaß essig, 2 lb. kerzen, dan wochent(lich) jedem 1½ lb. ründfleisch, ¼ lb. salz, 2 kandl milch, krautt und ruben nach gezimmender nothdurfft und allen ins gesamt neben dem von fählenten prenholz sich erzeügenten pürden, 8 claffter scheitter aus eügenen gehülz zum haizen und bachen. [/] Itemh absonderlichb in nachvolgenten heil(ligen) zeiten als am Neüenjahrstag, am Faschingtag, am hei(ligen) Ostertag, am hei(ligen) Pfingstsontag, zu Johanni, auf Martini und an hei(ligen) Christtag, jeden neben dem ordi(nari) ründfleisch noch 1 lb. kälbernes prädl und 1 maas braun bier. Die kleydung hingegen nach eüsseristen nothdurfft und mit möglichister menage. Und sollen nebenbey fleissige obsicht auf dieselbe getragen werden, das sie nit allein denen ordentlichen Gottes diensten, predigen und christen lehren andächtig beywohnen, auch öfters das jahr hindurch beichten und communiciren, sondern in der früehe, dan vor und nach essens zeit, item vor schlaffengehen offentlich und lauth miteinander betten, sich auch sonst eines ehrbahr, auferbaulich und unverweislichen lebenswandls, also gewis befleissen, als widrigenfahls gegen die widerspenstig und nachlässige mit entziehung ihrer ordentlichen kost oder anderen ihren verbröchen oder ungehorsam gemessen leibs straffen und in nit verfangungsfahl wohl gahr mit gänzlicher hinaus stossung aus dem spittall unverschont fürzugehen wäre, welches ihnen demnach so ein als anderseiths zu ihren künfftigen verhalt deütlich und nachtrucksam beyzubringen ist. [/] Deme allen nun beede spittall verwalther getreülich nachzukommen und über vorausgezeigte verpflegung kein mehreres in rechnung zu bringen, besonders aber dem aufnam des in so grossen verfahl gerathenen spittals sich eüfrigist angelegen seyn zu lassen, sohin auch das untern 7ten Jenner a(nni) c(urrentis) dahin erlassene canzley decret zu diesem ende durch aus genau zu bevolgen haben. Sig(num) schlos Haus, den 6ten April 1757. Würsingi, oberpf(leger) g Unten am Seitenrand: Ad lit. H. ad fasc. III, in n. 12. h–b Im Original unterstrichen. i Unsichere Lesung.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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