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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 759 -
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Seite - 759 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

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VII.2 Oberösterreich: Eferding – Herrschaftspital (Edition Nr. 89–97) 759 Die zu dem erbstüfft gehörige grundtstuckh concernierent 1mo Die 6 äckher, so der hofambtmann Georg Driendorffer ohne entrichtung eines bstandgelts [/] genüsset, hievon wierdet fehrershin der genuß ad dies vitae ihm zuegestandten, hinnach aber wierdet würthschafftlicher seyn, solche zur mayrschafft widerumben zu genüessen. 2do Wegen des deme holzforstern zu dato zuegeaigneten güpflsteckhen und wütt holz verbleibet die sache dermahlen in suspenso, biß herr verwalter gründlich untersuchen und hierüber berichten wierdet, ob dem erbstüfft mit continuirung dessen etwas merckhsames entgehe oder nicht; gleiche beschaffenheit hat es 3tio wegen deß dem Holzner zu Finckhlham jährlich abgebenten 1 pfundt hartten wütt und einer aichen zu denen fridtsteckhen, dann deß dem baurn und müllner, beeden Zaininger herrschafft, dachsberg(ischen) unterthannen, bißhero verwilligten spullen holz und eines ennsbaumbs, so ingleichen des Gruebmüllers, herrschaft aschau(erischen) unterthans, jährlich empfangenten holzes. Täxordnung betreff(end) Primo gleich wie bstendighero eine ungleichheit in aufrechnung der täxen beowachtet worden ist, alß werde ohne ermanglen die älteren und jüngere prothocalla [!] gegen einander zu halten in allen puncten mit vorhergehenter überlegung eine gleichheit in aufrechnung deren täxen projectieren, folgsam nach befundt (ohne die unterthannen in mündisten zu beschwären) eine billichmässige normam errichten und solche zur genehmhalt- und außförttigung dem herrn erbvogt herrn einschickhen, wo alß dann wegen aufrechnung bey einigen verwechslungen deren gründten eines freygelts und so ingleichen deren raitt täxen von denen waysen rechnungen die resolutionen erfolgen werden. [/] Secundo eine quittierung über die von denen preggischen erben ihrer muetter zuegedachten donation deß ihnen zugefallenen vätterlichen erbtheils ist ohne weitern anstandt zu formieren und hievon daß förttiggelt unbedenckhlich aufzurechnen. Die unterthannen betreff(end) Primo damit die verwechßlung deß Yhel zu Traidtwöhr, erbstüfft unterthann, an die herrschafft Eblsperg gegen dem von dem Hueber zu Hörstorff inhabent ermelter herrschafft Eblsperg untertheniger überlendt ihren fortgang erraichen und andurch die darmahlige vermischung deren gründten bey dem haubt und überlendtguett (wann solche unter aine herrschaft allein kommen) behoben werden könne, werde bey ihro fürst(licher) eminenz zu Passau durch vorstellungen der consenz zur verwechslung zu besten des erbstüffts zu effectuieren mir angelegen seyn lassen. Secundo die hochleuthner(ischen) erben werden deß mit 10 fl. eingestölten auffstandts erlassen, mithin in heurig 1745 jähriger ambts rechnung solche in abzug gebracht werden können. Tertio den schneider in Aybach holz wirdet von dem besizent ledigen grundtstückhl die außgaab auf alljähr(liche) 2 ß. erlassen, zugleich auch der betrag de praeterito in könftiger rechnung per abzug zu bringen verwilliget. Mayr- und dienstleuth betreff(end) Primo wann der dermahlige mösner, und so auch die mayrin, umb bsoldungs verbesserung anlangen, werde mit etwas wenigen beede zu consolieren unvergessen seyn.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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