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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 809 -
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VII.3 Oberösterreich: Freistadt – Bürgerspital (Edition Nr. 98–103) 809 spitall am allmosen zuempfangen, nemblichen 12a emmer pier, 2 mezen waitz, 3 mezen gerssten, 1 mezen arbes, 2 kölber, 1 priefädla und zwar dise posten solang es daß spitall bestreitten khan; [/] item (titl) herrn dechanten alhier wegen der von wey(land) frauen Barbara Junckhin seel(ig) gestüfft und in der spittall kürchen gelesenen 4 Quatember messen 4 fl., dann von Hainrich Scheffer jahrtag 1 fl., von diser stüfftung khomben denen spitällern außzutheillen 6 fl., am fest des heyligen Johann Baptista dem herrn caplan 1 fl., vocalisten 2 fl. 30 xr., item instrumentalisten auch 2 fl. 30 xr., dann dem organisten 1 fl. und meßner 30 xr., zusamben abzureichen 7 fl. 30 xr. Mehr ist zur s(anc)t Catharinae pfarrkhürchen von unerschiedlichen gründten diennst 45 xr. 2 den und s(anc)t Peterskürchen am perg wax dienst 1 lb. per 30 xr. Nachdeme aber von frauen Damianin, eine gebohrne Rechbergerin in Wienn, vor etwelchen jahren ein eigner beneficiat gestüfft worden, welcher alltäglichen umb 8 uhr vormittag zu ihrer intention in ersagter spitall kürchen ein hey(lige) mess zu lösen hat, und hierüber ein eigene raittung, so sich bey hiesiger pfarrkhürchen raittung beygepundener befindet, formirt wierdet, solchemnach wierdt dises alhier nur zur nachricht vorgemerckht. [31.] 31. Der handtwerckhs leithe auszüge und tagwerckhers verdienst wirdet verwalter jedes[/]mallen so wierthschäfft(lich), als er sein khan, tractiren. [32.] 32. Auf die holzstätt wierdet verwalter, nachdeme im anno 1741 gehabt grossen windtris solche sehr grossen schadten erlitten, ein obachtsambes auge tragen, damit dise wider gehaydet und von pauern viech daß jung aufgehente holtz nicht abgefressen oder ruiniert werde. [33.] 33. Ist dennen spitällern selbsten wie auch im mayrhof dennen leithen wohl einzubünden, daß sye auf daß liebe feur wohl acht geben beforderist nachtszeit, da selbe mit solchen in die ställ gehen. Gleichwie aber [34.] 34. nicht wohl möglich, alles und jedes diser instruction einzuverleiben, hingegen sich ein alhiesiger statt magistrat gänzlichen versichert, er, verwalter, werde in allen vorfallenheiten seinen besten verstandt, fleiss und müehe gebrauchen, des spitalls nutzen und wohlfarth zu befördern, allen schadten und nachtheill zuverhietten. Also wirdet auch selber dessen hauswierthin, so mit dem kochet und ybrigen weibsarbeith, auch hervorgebung deren natura[/]lien zuthuen hat, einpünden, daß selbe ihrerseiths allen fleiss anwendet, vermitls welchen jeder spitaller seine außgemessene portion recht yberkhombet. Und obwollen [35.] 35. vermög einer alten spitall instruction de dato 12ten Septembris 1635 zuersehen, daß die spitall verwalters bsoldung jahrlich nur in einer kleinen ergezlichkheit bestanden, in einer anderen deto, datiert 23ten Septemberis 1666, aber erhellet, daß puncto 16to den spitall verwalters besoldung jährlichen auf 36 fl., doch dergestalt, daß er anderst und weither nichts von des spitalls einkhomben in seinen nutzen verwendten, auch für schreib- und stellung der raittung nichts einsezen solle, determiniert worden, der letzere verwalter, herr Perchtoldt, auch niemallen mehrers als erholte 36 fl. und besonders vor mach- und schreibung diser rechnung 6 fl., zu samben 42 fl., eingesezt, so wierdet jedannoch dem neuen verwalter hinkhünfftig dissorths einbringen zu derffen verwilliget, alß ein ordi(nar)i besoldung auf das ganz jahr zusamben per 50 fl.; item wegen a–a Mit Klammer verbunden.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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