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850 VII.7 Oberösterreich: Steyr – Bürgerspital, Bruderhaus und Lazarett (Edition Nr. 112–119)
und zwar dergestalten zeitlich verhiettet werden könne, damit man solche bey ihme
zuesuechen nit ursach habe.
[4.] Vierttens weillen die gottsellig gestüffte einkhonfften allein zur herhaltung der
armen leith und burger gewidmet, als solle herr verwalther dise alle ihnen threulich
applicieren und guethe obsicht halten, damit ihnen die vermög der stüfftungen
vorgesehene nottwendigkheiten in kost und trunckh ordentlich geraicht und kheines
weegs gestattet werde, daß denenselben hieran durch die underhabende bediente daß
geringste entzogen werde, dargegen würdet auch er, herr verwalther, sye, arme leith,
so daß allmusen und stüfftung [/] geniesßen, nachtruckhlich anzumahnen haben, daß
selbe in aller andacht und gottsforcht auferbeulich leben und täglich zur bestimbten zeit
für die abgestorbenen stüffter und erhaltung des gemainen stattweesens ihr eufferiges
gebett gegen Gott außgiessen, des gleichen die jenige, welche ausser des armen hauß ihre
portiones empfangen, anmahnen und darauf obacht haben, daß selbe nit allein einen
erbahren wandl führen, sondern auch dennen in der spittallkhürchen wochentlich
haltendten hey(ligen) mesßen, wie auch denen untern jahr alda fürgehendten festägen
fleissig beywohnen und daselbst ihr gebett verrichten sollen; darbey würdet derselbe
[5.] fünfftens auf die von denen armen partheyen umb einnamb oder verwilligung
einer portion einraichendte und ihme von rath aus gemainckhlich umb bericht
zuekhombende anbringen jedesmahls den abgeforderten bericht gewissenhafft erstatten
und dahin gedenckhen, daß auf die bedürfftigere und des allmuesen würdigere persohnen
eingerathen, auch mehrers mit den armen hauß aufgetragen werde, als was der jährliche
einnamb zur underhaltung mit sich bringen thuet.
[6.] Sechstens haben ihro kay(serliche) may(estät) vorhin allergnedtigst anbe[/]folchen,
daß jeder in rechnung stehente beambte von neuen jahr an innerhalb 2 monnath, bey
würckhlicher suspendier- oder entsezung seines ambts, die raithung unfehlbahr legen
solle, dahero herr verwalther deme alle jahr gehor(sam) nachzukhomben und sich von
der aller genedtigist statuirten straff selbst zu hietten, wie auch in bestimbten termin die
raithung zum abschreiben in die statt canzley zu bringen wissen würdet.
[7.] Sibentens ist ihme nit weniger obgelegen, daß die denen spittall in Unter
Öesterreich zuegehörige weingärtten peulich herhalten und, so vil möglich, zu nuzen
des armen hauß verwalthet, annebens der wein nach der bißhero gepflogenen observanz
denen armen leuthen geraicht und da auch auf die von der khay(serlichen) hoff cammer
erthaillende päss etwas denen armen hauß zu nuzen khomben thetten, demselben
threulich zuegeaignet und verraittet werde. Was
[8.] achtens die spittall khürchen und darzue gehörige khürchen ornat anbelanget,
solle derselbe ordentlich beschriben und also specificierter in des herrn verwalthers
verwahrung genohmen, auch dahieran etwas mangelhafft oder abgehen wurde, solliches
zeitlich hinwiderumben re[/]pariert, daß neue aber in die aufgesezte specification
eingetragen, jedoch wan der werth der verbesser- oder neumachung über 3 fl. belauffen
oder sonsten ein nothwendiges gebeu, wie auch einige stritigkheit in grundt und poden,
andere wichtigkheit oder abstifftung eines underthannen sich eraignen thette, ohne
vorwissen und bewilligung eines löb(lichen) mäg(istrats) auf solchen fahl nichts repariert,
gemacht, erbaut oder einige stritsach nit angefangen, sonsten auch bey verferttigung
der paramenten und kirchen ornath allezeit mit der geist(lichen) obrigkh(eit) gueth
correspondenz und unterredung gepflogen werden.
[9.] Neuntens da herr verwalther dises ambt über khurz oder lang abtretten wurde,
solle er alle darzue gehörige schrifftliche notturfften, urbaria, prothocolla und andere
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
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- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin