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VII.7 Oberösterreich: Steyr – Bürgerspital, Bruderhaus und Lazarett (Edition Nr. 112–119) 853
canzley zu ständten schreiben zu lassen, folgsam sich andurch von aller gefahr, straf und
verantworttung zu entledigen. Was [/]
[7.] sibentens die spittall kürchen und darzu gehorige kürchen orat [!] anbelanget,
solle derselbe ordentlich beschriben und und [!] also specificirter in des herrn verwalters
verwahrung genohmen, auch darhieran etwas manglhafft oder abgehen wurde,
solches zeit(lich) hinwiderumen repariret, daß neue aber in die aufgesezte specification
eingetragen, jedoch wann der werth der verbesser- oder neumachung über 3 fl. belauffen
oder sonsten ein nothwendiges gebau, wie auch einige strittigkeit in grund und boden,
andere wichtigkeiten oder abstüfftung eines unterthann sich ereignen thätte, ohne
vorwissen und bewilligung eines löb(lichen) [/] mag(istrat) auf solchen fahl nichts
reparirt, gemacht, erbauth oder einige strittsach nicht angefangen, sonsten auch bey
verferttigung der paramenten und kürchenorat [!] allzeit mit der geist(lichen) obrigkeit
gutte correspondenz und unterredung gepflogen werden.
[8.] Achtens und da diese verwaltung eben die administrirung deren pupillen und
derenselben erbschaffts mittlen in sich begreiffet, als hat eben derselbe daß pupillar
weesen rein und denen allerhöchst landesfürst(lichen) sazungen, auch denen geschribenen
rechten nach genauist zu halten, in ein besonders pupillar buch einzutragen, keine
angefahlen oder außzahlende pupillar mittel ohne mag(istrats) genemhaltung jemand
anderen anzuvertrauen, [/] sondern beforderist dahin anzutragen, daß es bey gm(eine)r
stadt oder bey einen sicheren fundo publico lezteres jedoch aber mit mag(istrats) wissen
ad fructificandum gebracht werden, weniger derley pupillar oder amts gelder zu seinen
eigenen gebrauch zu verwenden, sondern es solle hierüber eine besondere cassa gehalten
werden, damit wann mann allenfahls gähling auf derley gelder eine verzikhte visitation
vornehmen wolte, solche sogleich richtig separirter fürgefunden werden mögen, und zwar
dieses leztere conform des allerg(nä)digst emanirt landesfürst(lichen) patents de dato 2.
April 1753. [/]
[9.] Neuntens da herr verwalter dieses amt über kurz oder lang abtretten würde,
soll er alle darzu gehörige schriftt(liche) notturfften, urbaria, prothocolla und andere
instrumenta vermittels einer richtigen specificirten übergab seinen successori threulich
zustellen und somit gegenwärttiger instruction außhändigen, auch wann es in ein oder
anderen eine information vernöthen, solche aufrichtig communciren. Herentgegen
würdet
[10.] zechentens ihme, herrn verwalter, neben der vorhin gewöhnlich gewesten
jähr(lichen) besoldung auf begebente todtfahl von inventurn, abhandlungen und
kauffen die canzley tax von jeden hundert ain gulden 30 xr., und bey denen annehmen
oder stüfften jeden hundert ain [/] gulden neben der quittung, kauf und anderer brief
gebühr, wie auch einen gebührlichen schreibgeld für sein mühe waltung von denen
unterthannen abzufordern dergestalten zugelasßen, daß er selbe diesorths sonderlich in
denen gerhabsch(aftlichen) raittungen, brief und quittungs täxen ohne clag halten und
desswegen einige ausstellung zu machen nicht ursach gebe, zugleich mit überflüsßigen
zöhrungena, allwo bey denen inventurn von hundert gulden vermögen ain gulden 30 xr.,
jedoch daß die stüfft oder annehmen samt der abhandlung in uno actu vorgenohmen
und angestellet werde, passirt wird, forderist gerhabschafft und pupillen sachen
nicht beschwären, diese auch, es seyen heyrath, preuth[/]spiell, kaufs, abhandlung,
gerhabschaffts oder dergleichen zohrungen jederzeit bey einen burg(erlichen) würth
a Folgt obwol, getilgt.
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin